Kennziffer | 0622F500 |
Zielgruppe | hauptamtliche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen sowie leitende Verwaltungsbeamte |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 16.06.–02.09.2022
16. – 17.06.2022 (Modul 1) 01. – 02.09.2022 (Modul 2)
Do. 09.00 – 16.00 Uhr
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Referent/in | Herr Dirk Schartow
Finanzmanager des Landkreises Ludwigslust-Parchim |
Teilnahmeentgelt | 486,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 19.05.2022 |
Seminarinhalte |
Mit hauptamtlicher Führungsverantwortung für eine Gemeinde oder für ein Amt geht auch Finanzverantwortung in formeller und materieller Form einher. Das verlangt Mindestkenntnisse
des Haushaltsrechts und der Vorgaben zur Haushaltsdurchführung.
Dieses Seminar will Ihnen diese Mindestkenntnisse nahebringen und Sie befähigen, der Kämmerei ebenbürtig gegenüber zu treten. Auch sollen Sie die Gestaltungsräume des Haushaltsrechts für sich ausfüllen sowie bei der Amtsführung Haushaltsfragen – auch zur persönlichen Absicherung - angemessen berücksichtigen können.
Gleiches gilt für das Recht der wirtschaftlichen Betätigung. Hier steht die Rolle des Bürgermeisters als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung im Blickpunkt. Welche Rechte und Handlungspflichten gegenüber den kommunalen Beteiligungen sind hiermit verbunden? Was ist bei der Vertretung der Gemeinde gegenüber kommunalen Unternehmen zu beachten? Auch hier will Ihnen das Seminar die wesentlichen Leitlinien für gesetzeskonformes Handeln aufzeigen.
Die Inhalte verteilen sich folgendermaßen auf die zwei Module, welche Sie auch separat belegen können:
Inhalte:
Modul 1: Haushaltsrecht
♦ Grundzüge des doppischen Haushaltswesen
• Drei-Komponenten-System
• Abgrenzung Finanzhaushalt/Ergebnishaushalt
• Grundlegende Begrifflichkeiten sicher verwenden
♦ System des Haushaltsausgleiches
♦ Grundfeste der kommunalen Finanzierung und nachhaltige Haushaltswirtschaft
♦ Rechtswirkungen des Haushaltsplanes
♦ Haushaltsdurchführung
• Maßgaben für die Inanspruchnahme von Haushaltsansätzen
• Deckungsfähigkeit
• Übertragbarkeit, Restebildungen
• Zweckbindung
• Gestaltungsräume
♦ Umgang mit Planabweichungen
♦ Gestaltungsmöglichkeiten bei Produktbildung, Zuschnitt von Teilhaushalten
♦ Planung und Bewirtschaftung von Investitionsmitteln
♦ Haushaltswirtschaftliche Berichtspflichten
♦ Grundbegriffe der Bilanzierung und des Jahresabschlusses
Modul 2: Recht der wirtschaftlichen Betätigung
♦ kommunalrechtlicher Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung
♦ Rechte und Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern
♦ Zuständigkeiten innerhalb der Kommune in Bezug auf Beteiligungen
♦ Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter des Gesellschafters im Unternehmen
♦ Was darf der Gesellschafter?
♦ Was sollte der Gesellschafter bei Unternehmensentscheidungen beachten?
♦ Umsetzung § 75 a KV M-V (Pflicht zur Beteiligungsverwaltung)
Bitte bringen Sie mit: KV M-V, GemHVO-Doppik, GmbHG
Hinweis auf weitere Seminare zum modularen Kurs „Seminar für hauptamtliche Bürgermeister und leitende Verwaltungsbeamte - Leitung einer Kommunalverwaltung heißt auch Finanzverantwortung!“ Kennziffer 0622F500-1 – Modul 1 in Rostock, Termin 16. – 17.06.2022 Kennziffer 0622F500-2 – Modul 2 in Rostock, Termin 01. – 02.09.2022
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