Kennziffer | 0323F090 |
Zielgruppe | Beschäftigte, die mit zuwendungsrechtlichen Angelegenheiten befasst sind |
Veranstaltungsort | Greifswald |
Termin | 20.–21.03.2023 |
Referent/in | Herr Eckhard Riege Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V |
Teilnahmeentgelt | 263,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 20.02.0203 |
Seminarinhalte |
In diesem Seminar vermittelt Ihnen der Referent die Rechtsgrundlagen im Zuwendungsrecht.
Sie besprechen und lösen gemeinsam Fallbeispiele in Ausrichtung an der Rechtsprechung.
Ziel ist die Befähigung, auch in komplexeren zuwendungsrechtlichen Sachverhalten die Übersicht zu behalten und zu ermessengerechten, rechtssicheren und zweck- und sachorientierten Entscheidungen zu gelangen.
Inhalte:
♦ Grundsätze des formellen Haushaltsrechts in Abgrenzung zum materiellen Zuwendungsrecht
♦ Grundlagen auf Basis der Rechtsprechung
♦ Funktion von Förderrichtlinien
♦ Zuwendungspraxis
♦ Ermessen und Ermessenbindung
♦ Gleichbehandlung und Vertrauensschutz
♦ Zuwendungsgewährung (endgültige und vorläufige Bescheide, Verträge)
♦ Nebenbestimmungen (VV zur LHO)
♦ Aufhebung, Rückforderung und Verzinsung (VwVfG)
♦ Jahresfrist und Verjährung
♦ Fehlerquellen
Bitte bringen Sie mit: VwVfG MV, VV zu § 44 LHO
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