Kennziffer | 0323G370 |
Zielgruppe | Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen kommunaler und staatlicher Behörden, die mit dem Erlass von Kostenfestsetzungsbescheiden befasst sin, insbesondere für Beschäftigte, die Verkehrsordnungswidrigkeiten zu bearbeiten haben. Das Seminar ist aber auch offen für alle anderen Interessierte |
Veranstaltungsort | Stralsund |
Termin | 27.03.2023
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Markus Behnke
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht |
Teilnahmeentgelt | 188,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 27.02.2023 |
Seminarinhalte |
Im Bußgeldverfahren wird die Verwaltungsbehörde mit Kostenfestsetzungsanträgen von Rechtsanwälten konfrontiert, mit denen auch erhebliche Gebühren und Auslagen geltend gemacht werden.
Lernen Sie den Zusammenhang zwischen Kostengrundentscheidung und Kostenfestsetzung und darüber hinaus alle Beträge zu erläutern, die ein Rechtsanwalt von der Behörde verlangen kann.
Der Erlass des Kostenfestsetzungsbescheids wird anhand konkreter Muster besprochen. Die Beispiele werden insbesondere aus dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten ausgewählt. Die gesetzliche Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren wird im Seminar berücksichtigt.
Inhalte:
♦ Kostenentscheidung als Voraussetzung der Kostenfestsetzung
♦ Zurückweisung unzulässiger Kostenfestsetzungsanträge, Selbstberechnungsverfahren
♦ notwendiger Inhalt von Kostenfestsetzungsanträgen
♦ Gebühren von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen nach VV-RVG, Billigkeitsprüfung
♦ Auslagen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen nach VV-RVG, Notwendigkeitsprüfung
♦ gesonderte Anträge auf Verzinsung
♦ Aufbau von Kostenfestsetzungsbescheiden
♦ Anträge von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen auf gerichtliche Entscheidung
♦ elektronischer Rechtsverkehr im Bußgeldverfahren
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