Seminarangebot:
Entschädigungen für ehrenamtliche Kommunalpolitiker

Kennziffer 0323K160
Zielgruppe Zielgruppe: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Gemeindevertretungs-, Kreistags- und Ausschussarbeit befasst sind; Gemeindevertreter, Kreistags- und Ausschussmitglieder
Veranstaltungsort Rostock
Termin 14.03.2023

Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar.

Referent/in Herr Klaus-Michael Glaser

Referent des Städte- und Gemeindetages M-V und ehem. Kreiswahlleiter
des Landkreises Ludwigslust-Parchim,
Autor des Kommentars zum Landes- und Kommunalwahlgesetz

Teilnahmeentgelt 173,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 14.02.2023
Seminarinhalte
Ehrenamtlich Tätige in der Kommunalpolitik haben einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung. Sie erwarten eine korrekte Abrechnung. Kommunalaufsicht und Rechnungsprüfung richten ihr Augenmerk auf die Hauptsatzungsregelungen und deren Handhabung. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie die Arbeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker finanziert wird.
 
Die Kommunalverfassung M-V, die Entschädigungsverordnung und die Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung M-V enthalten hierzu eine Reihe von Bestimmungen. Dazu kommen einige steuerliche Vorschriften. Die Empfehlungen der Entschädigungskommission des Landes, deren Vorsitzender der Referent war, wurden bei den in 2013 erfolgten Änderungen der Entschädigungsverordnung weitgehend umgesetzt. Diese Vorschriften und ihre Intentionen werden eingehend erläutert. 2019 wurden in der Novellierung der Entschädigungsverordnung eine neue Systematik geschaffen und mit den Sockelbeträgen eine zusätzliche Stellschraube eingefügt, die in den Hauptsatzungen umgesetzt werden kann. Dem Satzungsermessen der Gemeindevertretung wurden neue Spielräume geschaffen, die erläutert werden. 
 
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick, wie Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall und Reisekosten für Gemeindevertreter und Kreistagsmitglieder geltend gemacht werden können und wie Fraktionen finanziert werden. So können Sie in Zukunft Abrechnungen der Mandatsträgerinnen und -träger rechtssicher bearbeiten!
 
Inhalte:
 
♦ Entschädigungen nach §§ 27, 19 KV M-V
   • Entschädigungsverordnung
   • Sitzungsgelder, Sockelbeträge und Funktionsentschädigungen
   • Sonderregelungen für die neuen Kreistage
entgangener Arbeitsverdienst
Regelungen in der Hauptsatzung
   • Entschädigungen nach der Kommunalbesoldungsverordnung
   • Fahrtkosten nach dem Landesreisekostengesetz
   • steuerliche Behandlung der Entschädigungen
Sozialversicherung für Amtsvorsteher und ehrenamtliche Bürgermeister
Fraktionszuwendungen
 
Bitte bringen Sie mit: KV M-V, EntschVO M-V, KV-DVO

 
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0323K160
Thema: Entschädigungen für ehrenamtliche Kommunalpolitiker
Termin: 14.03.2023
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