Seminarangebot:
Flexible Beschaffung durch Rahmenvereinbarungen

Kennziffer 0323V030
Zielgruppe Erfahrene Dienstkräfte in der Verwaltung, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig sind und über Grundlagenkenntnisse im Vergaberecht verfügen
Veranstaltungsort Rostock
Termin 30.03.2023
Referent/in Herr Klaus Petersen

ehemaliger FB-Leiter Vergabewesen GMSH Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR,
bis 1999 Landesverwaltung Schleswig-Holstein u.a. im Bildungs- und Wirtschaftsministerium,
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Teilnahmeentgelt 220,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 02.03.2023
Seminarinhalte
Die Vorschriften sowohl des nationalen als auch des EU-Vergaberechts zwingen die öffentlichen Auftraggeber zu teilweise sehr formstrengen, arbeitsintensiven und zeitaufwändigen Ausschreibungen.
 
Gleichzeitig hält das Vergaberecht u.a. durch den Einsatz von Rahmenvereinbarungen besondere Instrumente bereit, die den zeitlichen und personellen Aufwand erheblich reduzieren und die Anzahl
der durchzuführenden Ausschreibungen spürbar senken. Dadurch wird eine Flexibilität bei der Beschaffung erreicht, die sowohl Auftraggebern als auch den Bietern erhebliche Vorteile verschaffen sowie zeitnahe und variable Beschaffung ermöglicht.
 
Am 17.6.2021 hat der EuGH eine bemerkenswerte Entscheidung zur Verpflichtung der Angabe von Höchstmengen/-werten in Rahmenvereinbarungen getroffen. Die Frage, wie diese EuGH-Entscheidung vergaberechtskonform umzusetzen ist, bildet einen der Schwerpunkte der Veranstaltung.
 
Inhalte:
 
♦ Definitionen, Varianten, Flexibilität
Alternativen zu Rahmenvereinbarungen
Vergaberechtliche Rahmenbedingungen
Vorbereitung des Verfahrens
   • Berücksichtigung EuGH-Entscheidung v. 17.6.2021 (Rs C-23/20)
   • kritische Betrachtung der EuGH-Entscheidung
   • Praxistipps zur Umsetzung der EuGH-Entscheidung
Erstellung der Vergabeunterlagen
Bieterauswahl und Angebotswertung
Abruf aus der Rahmenvereinbarung
 
Bitte bringen sie mit: VgV, GWB (Teil 4), UVgO
 

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