Kennziffer | 0423F510Q |
Zielgruppe | Neu- und Quereinsteiger, aber auch langjährige Mitarbeiter aus Vollstreckungsbehörden (Innen- und Außendienst) und anderen Behörden, die mit der Vorbereitung oder Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen nach dem VwVfG M-V befasst sind |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 17.–19.04.2023 |
Referent/in | Herr Steffen Wenzek
Amtsleiter Amt für Ordnung und Sicherheit der Stadt Frankfurt (Oder),
über 17jährige Erfahrung als Kassenverwalter und Leiter der Vollstreckungsbehörde der Stadt Frankfurt (Oder) |
Teilnahmeentgelt | 387,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 20.03.2023 |
Seminarinhalte |
Das Seminar vermittelt den Neu- bzw. Quereinsteigern in den kommunalen Vollstreckungsbehörden das grundlegende rechtliche Wissen zum Thema Verwaltungsvollstreckung – Beitreibung von Geldforderungen.
Dabei wird neben den Rechtsgrundlagen vor allem der grundlegende Ablauf der Vollstreckungsverfahren nach dem VwVfG M-V i. V. m. dem VwVG bei der Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen vermittelt. Neben der theoretischen Wissensvermittlung wird besonderer Wert auf den Praxisbezug gelegt.
Inhalte:
♦ Das Verwaltungsvollstreckungsrecht Mecklenburg-Vorpommern
nach dem VwVfG M-V i. V. m. dem VwVG, der AO, der ZPO, dem ZVG
♦ Rechtsgrundlagen / Rechtsgrundsätze
♦ Zuständigkeiten
♦ Der Vollstreckungsschuldner
♦ Voraussetzungen der Beitreibung
♦ Der Aufbau der Vollstreckungsbehörde
♦ Unterschied zwischen Vollstreckungsinnendienst und Vollstreckungsaußendienst (Vollziehungsbeamte)
♦ Aufgaben des Innendienstes / Aufgaben des Außendienstes
♦ Das schuldnerische Vermögen / Informationsbeschaffung
♦ Die einzelnen Vollstreckungsverfahren.
Bitte bringen Sie mit: VwVfG M-V, VwVG, AO, ZPO
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