Seminarangebot:
NEU in der Wohngeldstelle / in dem Wohnungsamt Einarbeitung in das zum 01.01.2023 grundlegend reformierte Wohngeldrecht - Crashkurs

Kennziffer 0423S132
Zielgruppe Neue Beschäftigte von Wohngeldstellen / Wohnungsämtern / Fachaufsichtsbehörden
Veranstaltungsort Schwerin
Termin 17.–19.04.2023
Referent/in Frau Tanja Stiller

Rechtsanwältin sowie Consultant bei www.baetzconsultingug.de

Teilnahmeentgelt 460,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 20.03.2023
Seminarinhalte
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Rund 2 Millionen Haushalte können danach Wohngeld bekommen. Rund 1,4 Millionen Haushalte haben erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld. Der durchschnittliche Wohngeldbetrag ist mit der Wohngeldreform 2023 gegenüber bisherigem Recht verdoppelt worden. Er liegt bei monatlich 370 Euro. Damit können aber auch viel mehr Menschen als bislang Wohngeld erhalten, insbesondere sind dies Menschen,
die bislang auf andere Transferleistungssysteme, wie das ALG II (jetzt Bürgergeld) oder die Sozialhilfe angewiesen waren. Im NEUEN Wohngeldrecht ist Vieles neu und anders geregelt, nicht zuletzt ist die dauerhafte Heizkostenkomponente hinzugetreten.
 
Das effektive und effiziente Arbeiten im Fachgebiet Wohngeld kann deshalb nur dann gelingen, wenn das grundlegend reformierte Recht zügig erlernt wird. Es werden bei den Wohngeldstellen nicht zuletzt mehr Mitarbeiter benötigt, welche das neue Recht fachkompetent umsetzen können.
 
Inhalte:
 
♦ Antragsannahme
Antragsbearbeitung
Wohngeldberechtigung
Haushaltsmitglieder
Ausschluss vom Wohngeld
Mieten
Gesamteinkommen, Jahreseinkommen und deren Ermittlung
Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherung
Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhalt
Bescheide erteilen
Bescheide aufheben
Rückforderung von Überzahlungen
Haushaltsmitglieder:
   • Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft sowie die gesetzliche Vermutung
und Widerlegung dieser gesetzlichen Vermutung
Einkommen:
   • Änderung Jahreseinkommen wegen steuerrechtlicher / sonstiger Regelungen
Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs:
   • missbräuchliche Inanspruchnahme, Vermögen als Versagungsgrund
Ausschluss vom Wohngeld, Wechsel in das Wohngeld
Bewilligungszeitraum und dessen Festsetzung
   • Minderung von Leistungen sowie Aufhebung von Bescheiden und die
Rückforderung von Überzahlungen: Praktisches Vorgehen
Änderungen der Verhältnisse nach Antragstellung und vor der Bekanntgabe
von Bescheiden
gesamtschuldnerische Haftung
Einzelfragen zu den einschlägigen Wohngeld-Verwaltungsvorschriften
 
 
Mitzubringende Arbeitsmittel:
 
Aktuelle Texte WoGG, WoGV, bundesministerielle Richtlinien, landesrechtliche
Normen, VwGO, VerwVerfG (ggf. Landesrecht), Auszüge aus dem SGB I und SGB II
 
Es wird die folgende Literatur empfohlen, falls vorhanden, bitte mitbringen:
 
Wohngeld (aktuellste Fassung) - Wohngeldgesetz - Wohngeldverordnung -
Allgemeine Verwaltungsvorschriften mit dem Heizkostenzuschussgesetz – Verlag
Hubert Wingen – www.wingenverlag.de

 

Hinweis auf weitere Seminare zum Thema „NEU in der Wohngeldstelle / in dem Wohnungsamt Einarbeitung in das zum 01.01.2023 grundlegend reformierte Wohngeldrecht - Crashkurs“
Kennziffer 0223S130 in Güstrow, Termin 20. – 22.02.2023

Kennziffer 0323S131 in Stralsund, Termin 20. – 22.03.2023

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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0423S132
Thema: NEU in der Wohngeldstelle / in dem Wohnungsamt Einarbeitung in das zum 01.01.2023 grundlegend reformierte Wohngeldrecht - Crashkurs
Termin: 17.–19.04.2023
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