Kennziffer | 1123F640 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kurgemeinden bzw. von Kurverwaltungen die mit den steuerlichen Themen befasst sind |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 30.11.2023 09.00 - 14.00 Uhr |
Referent/in | Herr Jan Goedecke
Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) und ehemaliger Finanzbeamter |
Teilnahmeentgelt | 175,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 02.11.2023 |
Seminarinhalte |
Die Entscheidung des EuGH Urteils vom 13.07.2023 wird in dem was sie feststellt, aber auch in dem
was sie im vorigen Rechtsstand belässt, durchgearbeitet. Aus der Entscheidung werden konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet und den Teilnehmern eine ToDo-Liste an die Hand gegeben.
Die Teilnehmer bekommen Ihre Fragen ausführlich beantwortet und erhalten im Abgleich mit anderen Kurgemeinden ein Bild des Bearbeitungsstandes der Finanzverwaltung in M-V.
Natürlich wird auch eine Einwertung der Entscheidung im Hinblick auf die ab 2025 kommende Anwendung des § 2b UStG abgedeckt.
Inhalte:
♦ Ausgangssituationen der Kurgemeinden
♦ Inhalt des Urteils
♦ aus verfahrensrechtlicher Sicht – Beachtung der Festsetzungsfrist
♦ aus Vorsteuerkorrektur Sicht – Berechnung der Vorsteuerkorrektur
♦ Behandlung zurückliegender Jahre
♦ Behandlung zukünftiger Jahre
♦ Auswirkung auf die Körperschaftsteuer
|
wichtige Hinweise |
Eine Anmeldung für dieses Seminar ist leider nicht mehr möglich!
Hinweis auf ein weiterführendes Seminare „Kurabgabe & Umsatzsteuer – EuGH Urteil vom 13.07.2023 – was ist jetzt zu tun?“ |
Download | Seminarangebot als PDF |