Seminarangebot:
Kurabgabe & Umsatzsteuer – EuGH Urteil vom 13.07.2023 – was ist jetzt zu tun?

Kennziffer 1123F640
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kurgemeinden bzw. von Kurverwaltungen die mit den steuerlichen Themen befasst sind
Veranstaltungsort Güstrow
Termin 30.11.2023

09.00 - 14.00 Uhr

Referent/in Herr Jan Goedecke
Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) und ehemaliger Finanzbeamter
Teilnahmeentgelt 175,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 02.11.2023
Seminarinhalte
Die Entscheidung des EuGH Urteils vom 13.07.2023 wird in dem was sie feststellt, aber auch in dem
was sie im vorigen Rechtsstand belässt, durchgearbeitet. Aus der Entscheidung werden konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet und den Teilnehmern eine ToDo-Liste an die Hand gegeben.
 
Die Teilnehmer bekommen Ihre Fragen ausführlich beantwortet und erhalten im Abgleich mit anderen Kurgemeinden ein Bild des Bearbeitungsstandes der Finanzverwaltung in M-V.
 
Natürlich wird auch eine Einwertung der Entscheidung im Hinblick auf die ab 2025 kommende Anwendung des § 2b UStG abgedeckt.
 
 
Inhalte:
 
Ausgangssituationen der Kurgemeinden
Inhalt des Urteils
aus verfahrensrechtlicher Sicht – Beachtung der Festsetzungsfrist
aus Vorsteuerkorrektur Sicht – Berechnung der Vorsteuerkorrektur
Behandlung zurückliegender Jahre
Behandlung zukünftiger Jahre
Auswirkung auf die Körperschaftsteuer
wichtige Hinweise

Eine Anmeldung für dieses Seminar ist leider nicht mehr möglich!

Hinweis auf ein weiterführendes Seminare „Kurabgabe & Umsatzsteuer – EuGH Urteil vom 13.07.2023 – was ist jetzt zu tun?“
Kennziffer 1223F641 in Güstrow, Termin 04.12.2023

Download Seminarangebot als PDF