Kennziffer | 1123K200 |
Zielgruppe | Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, die personenbezogene Daten verarbeiten sowie behördliche Datenschutzbeauftragte |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 28.11.2023 09.00 - 13.00 Uhr |
Referent/in | Herr Thomas Ahrens Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit M-V |
Teilnahmeentgelt | 147,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 30.10.2023 |
Seminarinhalte |
Ziel des Seminars ist, Teilnehmende zu befähigen, Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) zu bearbeiten.
Insbesondere datenschutzrechtliche Fragen als auch Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse stellen auskunftspflichtige Stellen häufig vor Herausforderungen.
Das Seminar liefert den Teilnehmenden hierzu das entsprechende Handwerkszeug.
Inhalte:
♦ Grundlagen und Strukturen der Informationsfreiheit
♦ Grundlagen des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
♦ das Verhältnis des IFG M-V zu anderen Informationszugangsrechten
♦ Ausnahmen des Informationszugangsanspruchs:
• Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
• Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
• Schutz personenbezogener Daten
• Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs-oder
Geschäftsgeheimnissen
♦ Beteiligung Dritter am Verfahren
♦ Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Informationszugangsanträgen
♦ Kosten (Gebühren und Auslagen)
♦ Stellung und Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit
Bitte bringen Sie mit: Informationsfreiheitsgesetzes M-V (IFG M-V), Informationskostenverordnung M-V (IFGKostVO M-V), jeweilige Verwaltungsgebührensatzung (sofern darin Gebührentatbestände zur Gewährung eines Informationszugangsanspruchs enthalten sind)
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wichtige Hinweise |
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Download | Seminarangebot als PDF |