Seminarangebot:
Ordnungswidrigkeitenverfahren – von A wie Anhörung bis Z wie Zwangsmaßnahme

Kennziffer 0324G100
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung ohne Kenntnisse oder mit nur geringen Kenntnissen über das Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere für Neueinsteiger und bei Tätigkeitswechsel
Veranstaltungsort Güstrow
Termin 21.03.2024
Referent/in Herr Michael Guschewski

Volljurist, Privatdozent

Teilnahmeentgelt 208,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 22.02.2024
Seminarinhalte
Sie erhalten einen umfassenden Überblick über Grundlagen und Ablauf eines Ordnungswidrigkeiten-verfahrens. Der Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird in seiner Gesamtheit dargestellt, wobei immer wieder einzelne, praxisrelevante Schwerpunkte aufgegriffen und besprochen werden.
 
Das Seminar bietet Gelegenheit, sich mit dem Dozenten und anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern über Fragen aus dem Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht auszutauschen.
 
 
Inhalte:
 
Wo hat das Ordnungswidrigkeitenrecht seinen Ursprung und zu welchem Rechtsgebiet gehört es?
Vorverfahren, Zwischenverfahren, gerichtliches Verfahren, Vollstreckung
   • Inhalte und Voraussetzungen dieser Verfahrensabschnitte
und wie hängen sie zusammen?
Was ergibt sich aus dem Opportunitätsprinzip für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten?
Was wird beim subjektiven Tatbestand geprüft?
Wann bekommt der Betroffene eine Einstellungsmitteilung?
Wahrt eigentlich die Einlegung des Einspruchs per E-Mail das Schriftformerfordernis?
 
 
Bitte bringen Sie mit: OWiG, StPO
 

 
wichtige Hinweise

Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar.

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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0324G100
Thema: Ordnungswidrigkeitenverfahren – von A wie Anhörung bis Z wie Zwangsmaßnahme
Termin: 21.03.2024
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