Kennziffer | 0424G060 |
Zielgruppe | Beschäftigte der Ordnungsämter, die insbesondere mit der Erstellung von Ordnungsverfügungen betraut sind |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 29.04.2024 |
Referent/in | Herr Hans-Ulrich Seidel
ehemaliger Fachbereichsleiter Ordnung, Recht und Sicherheit einer Kreisverwaltung; |
Teilnahmeentgelt | 214,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 02.04.2024 |
Seminarinhalte |
Der Bescheid ist das zentrale Handlungsinstrument, mit dem die öffentliche Verwaltung gegenüber dem Bürger verbindliche Rechtsfolgen setzt. Im Bereich der Ordnungsverwaltung sind es insbesondere die Ordnungsverfügungen, die mit einem hohen Eingriffspotential verbunden sein können. Deshalb sind Ordnungsverfügungen als belastende Verwaltungsakte auch häufig Gegenstand von Rechtsbehelfen.
Damit die Bescheide einerseits beim Bürger als Adressaten Akzeptanz finden und andererseits im Verwaltungsstreitverfahren bestehen können, vermittelt Ihnen der Dozent die Anforderungen für die rechtssichere Anfertigung von Bescheiden.
Inhalte:
♦ Aufbau des Bescheides
♦ Bescheideingang
♦ Zuständigkeit
♦ richtiger Adressat
♦ Bekanntgabe, Zustellung
♦ Form des Bescheides
♦ Tenor
♦ Hauptsacheentscheidung
♦ Anordnung der sofortigen Vollziehung
♦ Androhung von Zwangsmitteln
♦ Kosten/Gebührenentscheidung
♦ Begründung
♦ Sachverhaltsdarstellung
♦ Aufbau des Sachverhalts
♦ rechtliche Begründung
♦ Aufbau der rechtlichen Begründung
♦ Begründung bei gebundenen Verwaltungsakten
♦ Begründung bei Ermessensverwaltungsakten
♦ Bescheidtechnik
♦ Bescheidschluss mit Rechtshelfsbelehrung
♦ Umgang mit Rechtsbehelfen
♦ Praxisbespiele
♦ Diskussion
Bitte bringen Sie mit: SOG M-V, VwVfG M-V, VwGO
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wichtige Hinweise |
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
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