Kennziffer | 0524F530 |
Zielgruppe | Beschäftigte in den Schulverwaltungen und den Finanzabteilungen, die mit der Ermittlung des Schullastenausgleiches befasst sind |
Veranstaltungsort | Greifswald |
Termin | 27.05.2024 08.00 - 15.00 Uhr |
Referent/in | Herr Dirk Schartow
Finanzmanager des Landkreises Ludwigslust-Parchim |
Teilnahmeentgelt | 204,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 29.04.2024 |
Seminarinhalte |
Die Doppik macht auch vor der Ermittlung des Schullastenausgleiches nicht halt. So wurde die Schullastenausgleichsverordnung im Jahr 2014 neu gefasst und auf doppische Ermittlungsgrundlagen gestellt.
Der Referent gibt einen Überblick über die Neuerungen der SchLaVO und stellt Ihnen die Berechnung des Schullastenausgleichs an einem realen Beispiel vor. Weiterhin lernen Sie die Stellschrauben der Berechnungsgrundlagen, die sich aus den doppischen Ermittlungsgrundlagen ergeben, kennen.
Ebenso werden Fragen des formellen Erhebungsverfahrens diskutiert.
Alles in Allem erhalten Sie im Seminar das Rüstzeug zur Anwendung der SchLaVO M-V.
Ihre spezifischen Themenwünsche oder Fragen übermitteln Sie uns bitte vorab,
gern zusammen mit Ihrer Anmeldung.
Inhalte:
♦ Überblick über den rechtsrahmen des Schullastenausgleichs und die SchLaVO M-V
und deren Zielrichtung
♦ Teilergebnishaushalt des Vorjahres für das jeweilige Produkt als Ermittlungsgrundlage
♦ Berechnungsbeispiel anhand einer realen Teilergebnisrechnung
♦ zeitliche Abläufe der Ermittlung des Schullastenausgleichs
♦ Stellschrauben der Ermittlung; Was kann mein Ergebnis beeinflussen?
♦ Verfahren der Erhebung
♦ Probleme und Fragen der Teilnehmenden
Bitte bringen Sie mit: Auszug SchulG (§§ 109-115) SchLaVO M-V, GemHVO-Doppik, Taschenrechner
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wichtige Hinweise |
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