Kennziffer | 0524P240 |
Zielgruppe | Leiter/innen und Mitarbeiter/innen aus dem Personal- und Organisationsbereich, Führungskräfte, Personalrats- bzw. Betriebsratsmitglieder |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 27.–28.05.2024 |
Referent/in | Frau Silke Huneke Master of Science (Management), Huneke-Training |
Teilnahmeentgelt | 342,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 29.04.2024 |
Seminarinhalte |
Ob im Bereich der Bauüberwachung, Bau-, Betriebs- und Recyclinghöfe, Gesundheitsämter, Ver- und Entsorgung oder auch der Kernverwaltung erfahren Führungskräfte und Beschäftigte in
öffentlichen Verwaltungen häufig die Auswirkungen von zunehmender Arbeitsverdichtung. Dabei
fühlen sich Beschäftigte teilweise überlastet oder gar persönlich gefährdet. Im Rahmen der
Corona-Pandemie kamen weitere unaufschiebbare Aufgaben hinzu.
Wenn eine Überlastungsanzeige an den Arbeitgeber erfolgt, setzen umfangreiche Rechtsfolgen für
direkte und nächsthöhere Vorgesetzte und den Arbeitsgeber insgesamt ein. Der Umgang des
Arbeitgebers mit solchen Überlastungsanzeigen muss also rechtlich fehlerfrei sein, um einerseits
tatsächlich Abhilfe schaffen zu können und andererseits mögliche Haftungsansprüche von
Beschäftigen abwehren zu können.
Inhalte:
♦ Wie kann aber festgestellt werden, ob die als belastend empfundenen Aufgaben oder
Aufgabenmengen im ‚Normalbereich‘ liegen oder tatsächlich darüber liegend zu
Überlastungen führen?
♦ Ist jedem Hinweis zwingend nachzugehen?
♦ Wie müssen Führungskräfte auf sogenannte Überlastungsanzeigen reagieren?
♦ Welche rechtlichen Folgen entstehen für wen?
♦ Wie sieht das Formerfordernis einer Überlastungsanzeige aus?
♦ Wenn es schriftliche Mitteilungen sind, wo und wie lange sind diese zu verwahren?
♦ Welche Haftungsfolgen können für wen entstehen?
♦ Welche Umgangsverfahren sind empfehlenswert?
♦ Ist eine Standardisierung sinnvoll?
♦ Vor- und Nachteile einer Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung
Rechtsnormen:
♦ Bürgerliches Gesetzbuch (Vertragstypische Pflichten, Leistung nach Treu und Glauben,
♦ Vernachlässigung beruflicher Sorgfaltspflicht, Folgen bei Unterlassung)
♦ Schadensrecht, Schadensersatzpflicht
♦ Arbeitsschutzgesetz, Relevanz der Unterweisung (§ 12 Arbeitsschutzgesetz)
♦ Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
♦ Aufgaben der Führungskräfte und Personalabteilungen
♦ Formvoraussetzungen, Aufbewahrung (Bundes- und Landesdatenschutzgesetze)
♦ Rechtsprechung
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