Seminarangebot:
Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen in der praktischen Anwendung

Kennziffer 0624K180
Zielgruppe Führungskräfte, Compliance-Verantwortliche; Organisationsleitende, Mitarbeitende im Qualitätsmanagement, der internen Revision und der Personalabteilung
Veranstaltungsort Rostock
Termin 17.06.2024
Referent/in Frau Prof. Dr. Eva Kohler

Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung

Teilnahmeentgelt 228,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 20.05.2024
Seminarinhalte
Mit dem neuen Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sind nun (fast) alle privaten und öffentlichen Beschäftigungsgeber verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben und die Benachteiligung einer hinweisgebenden Person kann zu empfindlichen Haftungsansprüchen und anderen Sanktionen führen.
 
Das Seminar kann nun auf erste Erfahrungen mit dem Gesetz zurückblicken und wird aktuelle Entwicklungen einbinden. Dabei widmet es sich ausführlich und praxisnah den neuen Anforderungen.
Es geht Schritt für Schritt auf die neuen Vorgaben und deren mögliche Ausgestaltung ein.
In zahlreichen Praxisbeispielen werden konkrete Abläufe, Varianten und Folgen eines eingehenden Hinweises dargestellt und diskutiert. Nicht zuletzt zeigt die Veranstaltung die systematisch notwendigen Bezüge zu einem Compliance-Managementsystem auf.
 
Inhalte:

Allgemeines zum Hinweisgeberschutz
Vorgaben des neuen Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen
   • persönlicher Anwendungsbereich - wer unterfällt dem Schutzbereich?
   • sachlicher Anwendungsbereich - welche Verstöße sind melderelevant?
   • Wen trifft die Verpflichtung zur Einrichtung einer internen Meldestelle?
   • Welche Meldemöglichkeiten bestehen? Wie ist das Verhältnis zwischen interner und externer Meldung sowie Offenlegung? Kann die hinweisgebende Person wählen? Wann darf sich die hinweisgebende Person an die Öffentlichkeit wenden?
   • Wie ist eine interne Meldestelle zu gestalten? Welche techn. und personellen Voraussetzungen sind hierbei zu beachten? Wie ist das Verfahren bei eingehenden Meldungen?
   • Dokumentations- und Unterrichtungspflichten
   • Sicherung der Vertraulichkeit im Rahmen eingehender Hinweise, mögliche Ausnahmen
Schutz der hinweisgebenden Person:
   • Verbot von Repressalien, Beweislastumkehr, Sanktionen und Schadensersatzpflichten
   • Verhältnis zu anderen melderelevanten Bestimmungen
   • Akteneinsichtsrechte
Hinweisgebersystem als Baustein eines wirksamen Compliance-Management-Systems

 
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0624K180
Thema: Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen in der praktischen Anwendung
Termin: 17.06.2024
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