Seminarangebot:
Kommunale Zusammenarbeit und Leistungsaustausch unter Kommunen unter Geltung des § 2 Abs. 3 und § 4 Nr. 29 UStG regeln und gestalten

Kennziffer 0724F481
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen, die direkt mit der Beurteilung und Organisation kommunaler Zusammenarbeit betroffen sind
Veranstaltungsort Greifswald
Termin 04.07.2024
Referent/in Herr Dirk Schartow und Herr Jan Goedecke

 

Dirk Schartow
Finanzmanager des Landkreises Ludwigslust-Parchim

Jan Goedecke
Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) und ehemaliger Finanzbeamter

Teilnahmeentgelt 297,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 06.06.2024
Seminarinhalte
Gemeinsame Bauhöfe, Personalpools für Kitas im Amtsbereich, gemeinsame EDV-Nutzung, gemeinsame Vollstreckungsstellen, gemeinsame Kleiderkammer für die Feuerwehr, Bezügeberechnung für andere Kommunen und gemeinsame Rechnungsprüfung sind Beispiele gelebter kommunaler Zusammenarbeit.
Die Frage ist, welche Wirkungen hat die Umsatzsteuer ab 2025 auf diese Tätigkeiten.
 
Die gemeinsame Aufgabenerfüllung ist für viele Kommunalverwaltungen oftmals die sinnvollste Möglichkeit, auf den steigenden Kostendruck bzw. aufsteigende fachliche Anforderungen sowie den Fachkräftemangel zu reagieren. Bei der Ausgestaltung sind vielfältige Klippen des Kommunalrechts, des Haushaltsrechts, des Steuerrechts und des Vergaberechts zu umschiffen. Weiterhin bieten sich vielfältige Gestaltungs-möglichkeiten, die möglichst optimal ausgestaltet sein wollen.
 
Die steuerliche Neuregelung für die kommunalen Beistandsleistungen (§ 2b UStG) ergibt sich die Notwendigkeit, bestehende Formen der Zusammenarbeit auf ihre Kompatibilität mit § 2b UStG zu überprüfen.
 
Das Seminar wird kurz die bestehenden Handlungsformen der kommunalen Zusammenarbeit mit ihren Vor- und Nachteilen darstellen und die bestehenden vergabe- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen beleuchten. Hierauf aufbauend werden die sich ergebenen Möglichkeiten und Grenzen des § 2b Abs. 3 UStG und die sich daraus ergebenen umsatzsteuerlichen Leitplanken für die kommunale Zusammenarbeit herausgearbeitet.
 
Als eine interessante Form der steuerlichen Beurteilung wird die Kostenteilungsgemeinschaft nach § 4 Nr. 29 UStG behandelt und in Ihren Anwendungsfällen und Voraussetzungen für eine Anwendung im Bereich der kommunalen Zusammenarbeit hergeleitet.
 
 
 
Inhalte:
 
Formen und Ausgestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit nach der KV M-V und außerhalb der KV M-V (kommunalrechtlicher Rahmen)
vergaberechtliche Rahmenbedingungen
kommunale Zusammenarbeit und steuerliche Bewertung (alle relevanten Steuerarten)
Einordnung in das System der Umsatzsteuer
Voraussetzungen für die umsatzsteuerliche Beurteilung nach § 2b Abs. 3 UStG
   • gemeinsame spezifische Interessen
   • langfristig öffentlich-rechtliche Vereinbarungen
   • Leistungen mit Bezug zum Erhalt der Infrastruktur, der Wahrnehmung
aller Beteiligten, obliegenden öffentlichen Aufgaben
   • ausschließlich gegen Kostenerstattung
   • gleichartige Leistung im Wesentlichen nur an andere juristische Personen
des öffentlichen Rechts
Rückschlüsse auf die Vorteilhaftigkeit bestimmter Rechtsformen und Handlungsoptionen
für bestimmte Aufgabenerfüllungen
bestehender Regelungsbedarf und Beispielformulierungen
haushaltsrechtliche Fragen
aufzeigen konkreter Regelungsbeispiele kommunaler Zusammenarbeit und darstellen der getroffenen Regelungen (z. B. gemeinsame Vollstreckung, D 115, Zusammenarbeit im IT-Bereich, gemeinsame Rechnungsprüfungsämter)
gemeinsame Aufgabenerledigung bei Kostenteilung – Möglichkeiten und Voraussetzungen der Kostenteilungsgemeinschaft nach § 4 Nr. 19 UStG
 
 
Die Teilnehmer werden gebeten, zusammen mit der Anmeldung spezifische zusätzliche Themenwünsche oder Fragen vorab zu übermitteln.
 
 
Bitte bringen Sie mit: UStG, USt-DVO, USt-Anwendungserlass
wichtige Hinweise

Hinweis auf ein weiteres Seminar zum Thema „Kommunale Zusammenarbeit und Leistungsaustausch unter Kommunen unter Geltung des § 2 Abs. 3 und § 4 Nr. 29 UStG regeln und gestalten“

Kennziffer 0224F480, Termin 26.02.2024 in Güstrow

 

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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0724F481
Thema: Kommunale Zusammenarbeit und Leistungsaustausch unter Kommunen unter Geltung des § 2 Abs. 3 und § 4 Nr. 29 UStG regeln und gestalten
Termin: 04.07.2024
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