Kennziffer | 0724V310 |
Zielgruppe | Dienstkräfte in der Verwaltung, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig sind |
Veranstaltungsort | Greifswald |
Termin | 08.07.2024 |
Referent/in | Herr Dr. Martin Dimieff seit 1999 Rechtsanwalt und hat seit mehr als 10 Jahren eine Vielzahl von Vergabeverfahren konzipiert und begleitet, vorrangig im Bereich der Vergabe von Planungsleistungen |
Teilnahmeentgelt | 199,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 10.06.2024 |
Seminarinhalte |
Bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (Planungsleistungen) ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten, die durch die Vorschriften des Vergaberechts, durch die Regeln des Planerhonorars nach der HOAI, aber auch durch die Materie an sich (also die Lebenswirklichkeit) bedingt sind.
Neben einem systematischen Überblick, insbesondere der Darstellung der anzuwendenden Vergabe-vorschriften ober-/unterhalb der Schwellenwerte (einschl. der Sonderregeln in den §§ 74 ff. VgV und in § 50 UVgO), des Verfahrensablaufs von der Auftragswertschätzung über die Konzeption des Verfahrens, die Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien und die Durchführung von Verhandlungen und die Wertung. Im Seminar werden Problemfragen erläutert, die sich in der Praxis bei Planervergaben immer wieder stellen.
Inhalte:
♦ Auftragswertschätzung (insbes. funktionaler Zusammenhang/Gleichartigkeit der Leistungen) und die Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV zum 24.08.2023
♦ Eignungskriterien: Definition der erforderlichen beruflichen Qualifikation der Bieter (Sonderfälle: Bodengutachter, Statiker mit Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner, Elektrohandwerksmeister?) ♦ Referenzen als Eignungskriterium oder als Zuschlagskriterium? Oder gar beides? ♦ Viele Auftraggeber wünschen sich eine Generalplanung; ist das zulässig oder ist zwingend in Lose aufzuteilen? ♦ Wie kann man durch Konzipierung des Vergabeverfahrens (versuchen zu) verhindern, dass zu wenig oder gar keine zuschlagsfähigen Angebote vorliegen? (In der Praxis kommt dies bei der TGA-Heizung/Lüftung/Sanitär und bei der TGA-Elektro recht häufig vor.) ♦ Vorgaben in den Vergabeunterlagen zum Honorarangebot (wie kann sichergestellt werden, dass die Angebote vergleichbar sind?) ♦ Verzahnung mit dem Fördermittelrecht „vorzeitiger Maßnahmebeginn“ bei Fördermitteleinsatz ♦ Zuschlagskriterien: Wann sind Präsentationen/Konzepte sinnvoll? Unterscheidung von Verhandlungen |
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