Kennziffer | 0924V200 |
Zielgruppe | Dienstkräfte in der Verwaltung, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge zuständig sind |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 30.09.2024 |
Referent/in | Herr Dr. Erik Marschner Rechtsanwalt |
Teilnahmeentgelt | 190,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 02.09.2024 |
Seminarinhalte |
Die Rolle des Vergaberechts beim Einsatz von Fördermitteln darf nicht verkannt werden. Bei der Bewilligung von Zuwendungen kommt dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine besondere Rolle zu. Über den Bewilligungsbescheid werden das Vergaberecht und das Zuwendungsrecht miteinander zudem verknüpft. Fehlerhafte Vergabeverfahren können verwaltungsrechtlich sanktioniert werden, auch noch Jahre nach der Zuschlagserteilung. Das kann sehr schmerzhaft sein, gerade bei schweren Vergabeverstößen.
Das Seminar gibt einen vertieften Überblick in die Abgrenzungsproblematik von Zuwendungs- und Vergaberecht. Es gewährt - auch anhand von Rechtsprechungsbeispielen - einen vertieften Überblick in die Abgrenzungsproblematik von Zuwendungs- und Vergaberecht.
Inhalte:
♦ Rechtsnatur und Verbindung von Zuwendungs- und Vergaberecht
♦ der Zuwendungsbescheid und dessen Auflagen
zur Anwendungspflicht des Vergaberechts
♦ Zweckerfüllung im Interesse des Zuwendungsgebers
♦ der vorzeitige Maßnahmebeginn
♦ typische vermeidbare Fehler bei der Beschaffung
♦ (schwere) Vergabefehler und deren Folgen
(Aufhebung / Widerruf und Rückforderung)
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