Kennziffer | 1024B360 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter (Bauplanung, Bauverwaltung, Bauaufsicht) und der Rechtsämter |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 08.10.2024
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Prof. Dr. Michael Sauthoff und Herr Helmuth von Nicolai
Prof. Dr. Michael Sauthoff
Präsident des Oberverwaltungsgerichts M-V und des Finanzgerichts M-V a.D.
Ministerialrat a.D. Helmuth von Nicolai
bis 02/2024 Justiziar der Energie- und Landesentwicklungsabteilung
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern |
Teilnahmeentgelt | 298,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 10.09.2024 |
Seminarinhalte |
In den vergangenen Jahren ist eine Fülle von Gesetzen novelliert worden, die Auswirkungen auf die Bauleitplanung haben. Teilweise sind diese Gesetze sofort in Kraft getreten, teilweise traten sie
2023 in Kraft.
Die Praxis ist bisher recht unvorbereitet, da die Geschwindigkeit, mit der heute Gesetze geändert werden, die Möglichkeiten der Praxis überfordern. Selbst der Gesetzgeber kommt hinter der Geschwindigkeit nicht mehr her und verkündet am 11.01.2023 eine BauGB-Änderung, die laut dem Text bereits am 01.01.2023 in Kraft treten sollte. Ein Gesetz darf jedoch in Deutschland erst in Kraft treten, nachdem es verkündet worden ist (hier also: 12.01.2023).
Im Seminar sollen das sog. Oster-, Sommer- und Herbstpaket 2022 vorgestellt und erläutert werden, welche Auswirkungen die zahlreichen Gesetzesänderungen auf die Praxis haben. Es wird nicht ausschließlich um die zahlreichen, teils sehr versteckten Änderungen im BauGB gehen, sondern auch
um andere Fachgesetze, die mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf die Bauleitplanung haben,
wie etwa das BNatSchG.
Inhalte:
♦ Gesetz zur Erhöhung des Ausbaus und Beschleunigung von Windenergieanlagen
an Land vom 20.07.2022
♦ Gesetz zur Änderung des BNatSchG vom 20.07.2022
♦ Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes
und des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13.10.2022
♦ Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen
für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 04.01.2023
♦ weitere Gesetze, die der Gesetzgeber bis zum Tag des Seminars im BGBl. verkündet
Angesichts des kurzen Zeitvorlaufs ist nicht vorhersehbar, was noch in diesem Jahr an Gesetzen beschlossen wird, bevor die „große BauGB-Novelle“ - die angekündigt ist, kommt.
Häufig steckt der Teufel bekanntlich im Detail. So darf bei keinem neuen Bauleitplan übersehen werden, dass es ab 12.01.2023 eine neue Fassung der BauNVO gibt. Das muss in der Legende beachtet werden. Dazu muss man die Überleitungsvorschriften kennen. Letztere sind höchst komplex, weshalb sie ganz besonderer Vertiefung benötigen.
Fazit: es ist schwer, nicht den Überblick zu verlieren. Doch gerade deshalb lohnt es sich das Seminar zu besuchen, um in einem klaren Abriss in die aktuelle Entwicklung eingebunden zu werden.
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wichtige Hinweise |
Hinweis auf ein weiterführendes Seminare „Klimaschutz in der Bauleitplanung - Vertiefung“ |
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