Kennziffer | 1024F200 |
Zielgruppe | Beschäftigte der Kommunalverwaltungen und kommunalen Unternehmen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Gebührenberechnung für Straßenreinigung und Winterdienst und des damit verbundenen Gebühren- und Straßenreinigungsrechts aneignen wollen |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 17.10.2024 |
Referent/in | Herr Marius Hoppe
Magister (M.A) |
Teilnahmeentgelt | 201,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 19.09.2024 |
Seminarinhalte |
Im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben werden von den Kommunen die Fahrbahnen, Gehwege und
öffentlichen Plätze gereinigt und im Winter von Schnee, Matsch und Eis befreit. Die Kommune hat
Sorge für die Erfüllung dieser Leistungen zu tragen, unabhängig davon, ob sie durch den Bauhof in
kommunaler Trägerschaft erbracht oder die Leistung fremdvergeben wird. In jedem Fall fallen dafür
Kosten an, für die entsprechend KAG-Gebühren erhoben werden können.
In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie unter Befolgen der rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit dem in ihrem Bundesland geltenden Straßen- bzw. Straßenreinigungsgesetz die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst berechnen. Dabei werden außerdem bundeslandspezifische Rechtsgrundlagen und Gerichtsurteile berücksichtigt, insbesondere die Wahl des richtigen Gebührenmaßstabs, der Umgang mit dem öffentlichen Anteil, hinter liegenden und land- /forstwirtschaftlichen Grundstücken, so dass Sie nach dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
Inhalte:
♦ Kommunalabgabengesetz (KAG)
♦ Straßengesetz (StrG), Straßenreinigungsgesetz (StrReinG)
♦ öffentlicher Anteil
♦ Kostenerfassung
♦ Kostenverteilung
♦ Kostenumlage
♦ Kostenberechnung
• Frontmetermaßstab, Quadratwurzelmetermaßstab
♦ Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
♦ Überleitung der Satzung in den Gebührenbescheid
♦ Übungen zur Kalkulation von Straßenreinigungsgebühren
Bitte bringen Sie mit: Taschenrechner, KAG M-V
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