Kennziffer | 1024F310 |
Zielgruppe | Führungs- und Fachkräfte kommunaler Körperschaften, die mit dem kommunalen Gebührenrecht befasst sind (z. B. in Wasser- und Abwasserzweckverbänden, Bauverwaltungs-, Tiefbau-, Rechts- und Rechnungsprüfungsämtern, Kämmereien, Rechtsaufsichtsbehörden) |
Veranstaltungsort | Greifswald |
Termin | 16.10.2024
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Bernd Holz
seit über 25 Jahren zuständig für das kommunale Abgabenrecht in der Kommunalabteilung des Ministeriums für Inneres und Europa M-V,
Mitautor des Kommentars zum Kommunalabgabengesetz M-V |
Teilnahmeentgelt | 218,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 18.09.2024 |
Seminarinhalte |
Wirksames Satzungsrecht ist unabdingbare Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenheranziehung.
D. h. jede Gebührenerhebung, die sich nicht auf wirksames Satzungsrecht stützen kann, ist rechtswidrig und erfolgreich anfechtbar.
Im Seminar erläutert Ihnen der Dozent eingehend die maßgeblichen Anforderungen für rechtssichere kommunale Gebührensatzungen, die der Finanzierung freiwilliger und pflichtiger Selbstverwaltungs-aufgaben dienen. Einen Schwerpunkt stellen dabei die grundstücksbezogenen Gebühren dar (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung, Abfallbeseitigung). Anhand von
Beispielen werden häufige Fehlerquellen – einschließlich ihrer Heilung – aufgezeigt.
Inhalte:
♦ Gemeindliche Ermächtigung zur Gebühren- oder Entgelterhebung
• Geltung öffentlich-rechtlicher Grundsätze auch bei privatrechtlicher Entgelterhebung
♦ Satzungserfordernis
♦ Kommunalrechtliche Anforderungen für den Satzungserlass
(u. a. Beschlussfassung, Bekanntmachung, Inkrafttreten)
♦ allgemeine Grundsätze zu Form und Inhalt von Satzungsregelungen
(u. a. Bestimmtheitsgebot, Präambel)
♦ Mindestinhalte und weitere Bestandteile einer Gebührensatzung
• Gebührenschuldner
• Gebührentatbestand
≈ Definition der öffentlichen Einrichtung
• Gebührenmaßstab
• Gebührensatz
≈ Kalkulationserfordernis
≈ Kalkulationszeitraum, Grundsatz der Periodengerechtigkeit
≈ Ausgleich von Kostenüberdeckungen und -unterdeckungen
≈ Ermittlung gebührenfähiger Kosten
≈ lineare (ggf. degressive oder progressive) Staffelung der Gebühr
≈ Grundgebühr
• Entstehen der Gebühr
• Fälligkeit der Gebühr
• weitere Satzungsinhalte
≈ Vorauszahlungen
≈ Mitwirkungspflichten der Gebührenpflichtigen
≈ Beauftragung Dritter (§ 12a KAG M-V)
≈ Ordnungswidrigkeiten
♦ Satzungsmängel und ihre Heilung
• vereinfachte Fehlerheilung nach § 2 Abs. 3 KAG M-V
• Erlass einer (den Rechtsmangel heilenden) rückwirkenden Satzung
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