Kennziffer | 1024F630 |
Zielgruppe | Erfahrene Fachkräfte im Bereich Kasse und Vollstreckung |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 29.10.2024
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Eric Hornickel
Kassenverwalter und Leiter einer Vollstreckungsbehörde |
Teilnahmeentgelt | 240,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 01.10.2024 |
Seminarinhalte |
Die komplexe Materie des Insolvenzrechts ist Ihr Tagesgeschäft? Dennoch kommt immer wieder die Frage auf, ob und gegen wen in bestimmten Fällen (noch) vollstreckt werden kann. Nach einer Vollstreckung muss der Schuldner ggf. ein Insolvenzverfahren eröffnen. Wie gehen Sie nun mit dem Pfändungspfandrecht um? Können und sollten Sie auch noch vollstrecken, wenn Sie von einem laufenden Insolvenzverfahren hören?
Erfahren Sie mehr über die Ausnahmen im Insolvenzrecht. So können Sie nun die Rückschlagsperre und das Absonderungsrecht konkret in Bezug auf Ihre Fälle prüfen.
Inhalte:
♦ kurzer Einstieg
• Chronologischer Ablauf des Insolvenzverfahren
♦ die Verwaltungsvollstreckung (Überblick)
♦ Insolvenzordnung
• Überblick zu Vollstreckungsverboten
♦ Insolvenzverfahren - Schwerpunkt:
• Absonderungsrecht
• Rückschlagsperre
♦ Fälle aus der kommunalen Praxis
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wichtige Hinweise |
Hinweis auf ein weiteres Seminar zum Thema „Insolvenzrecht“ |
Download | Seminarangebot als PDF |