Kennziffer | 1024G080 |
Zielgruppe | Beschäftigte der Ordnungsämter |
Veranstaltungsort | Schwerin |
Termin | 09.–10.10.2024
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Hans-Ulrich Seidel
ehemaliger Fachbereichsleiter Ordnung, Recht und Sicherheit einer Kreisverwaltung; |
Teilnahmeentgelt | 323,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 11.09.2024 |
Seminarinhalte |
Im Behördenalltag ist eine stetige Zunahme ordnungsbehördlicher Aufgabenstellungen wahrzunehmen. Dadurch ergeben sich für die Beschäftigten der Ordnungsbehörden täglich neue Herausforderungen.
Der Dozent vermittelt Ihnen die wesentlichen ordnungsrechtlichen Grundlagen unter Einbeziehung der typischen Problemstellungen und zeigt praxisbezogene Lösungswege auf.
Inhalte:
♦ Abgrenzung Gefahrenabwehrrecht – Bußgeldrecht
♦ Zuständigkeit von Ordnungsbehörden §§ 1 ff. SOG M-V
♦ Befugnisse der Ordnungsbehörden
♦ spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlagen z. B. § 35 GewO
♦ Standardmaßnahmen §§ 50 ff. SOG M-V
♦ allgemeine Befugnisse; Generalklausel § 13 SOG M-V
♦ Begriff der öffentlichen Sicherheit
♦ Begriff der öffentlichen Ordnung
♦ Gefahrbegriff
♦ Ermessen § 14 SOG M-V
♦ Grundsatz der Verhältnismäßigkeit § 15 SOG M-V
♦ Verantwortlichkeit §§ 68 ff. SOG M-V
♦ Entschädigungsansprüche §§ 72 ff. SOG M-V
♦ Verwaltungsvollstreckung §§ 79 ff. SOG M-V
♦ Fallbeispiele
♦ aktuelle Rechtsprechung
♦ Diskussion
Bitte bringen Sie mit: SOG M-V, VwVfG M-V, VwGO, OWiG
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