Kennziffer | 1024G460 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rechts-, Ordnungs-, Bau- und Bauverwaltungsämtern sowie des Bauhofs |
Veranstaltungsort | Greifswald |
Termin | 29.10.2024
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Armin Netter
Autobahn GmbH des Bundes, ehemaliger Leiter der Abteilung Recht beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, Vors. des bundesweiten Straßen-Fachgremiums „Expertengruppe Ortsdurchfahrten“; Autor und Referent zum Thema Straßenrecht |
Teilnahmeentgelt | 245,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 01.10.2024 |
Seminarinhalte |
In diesem Seminar behandelt der Referent die aktuelle Rechtslage zum kommunalen Winterdienst und gibt einen Einblick in die kommunale sowie die landesweite Praxis. Schwerpunktmäßig geht
es um den Umfang des Winterdienstes, die Übertragbarkeit auf Anlieger und sonstige Private (Privatisierung) sowie um Haftungs- und Umweltfragen.
Darüber hinaus bietet die Veranstaltung auch Gelegenheit zu einem übergreifenden interkommunalen Erfahrungsaustausch.
Inhalte:
♦ Verhältnis der Räumpflicht zur Streupflicht
♦ Gedanke der Zumutbarkeit
♦ Rechtspflichten der Kommune im Winterdienst
zum Schutz des Fahrverkehrs innerhalb geschlossener Ortslagen
♦ gefährliche und verkehrswichtige Stellen der Fahrbahn
♦ Einzelfälle etwaiger gefährlicher und verkehrswichtiger Stellen
♦ Winterdienstpflichten außerhalb geschlossener Ortslagen
♦ Rechtspflichten der Kommunen im Winterdienst zum Schutz
des Fußgängerverkehrs
♦ Schnelligkeit des Einsatzes/wiederholtes Streuen oder Räumen
♦ Zeitraum der Winterdienstpflicht
♦ Übertragung auf die Anlieger
♦ Rechtsfolgen einer Verletzung der Pflichten
aus dem kommunalen Winterdienst
♦ adäquates Streumittel
♦ Winterdienst-/Bauhoforganisation
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