Kennziffer | 1024K220 |
Zielgruppe | Aufsichtsrats- und Beiratsmitglieder kommunaler Unternehmen in Rechtsform der GmbH, Beschäftigte in der Beteiligungsverwaltung |
Veranstaltungsort | Stralsund |
Termin | 12.10.2024 Samstag, 09.00 - 14.00 Uhr |
Referent/in | Herr Dirk Schartow
Finanzmanager des Landkreises Ludwigslust-Parchim |
Teilnahmeentgelt | 189,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 13.09.2024 |
Seminarinhalte |
Als Aufsichtsratsmitglied in einer kommunalen GmbH dürfen Sie einerseits Ihre Rechte und Pflichten gegenüber der entsendenden Kommune nicht vernachlässigen. Andererseits sind Sie dem Unternehmen gegenüber verpflichtet. Dieses Verhältnis ist nicht immer frei von Interessenkonflikten, die sich zwischen kommunalpolitischen Interessen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten entspannen.
In diesem Seminar lernen Sie Ihre wesentlichen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit
der Stellung als kommunales Aufsichtsratsmitglied kennen. Anhand von Beispielen für typische Entscheidungen des Aufsichtsrates werden Ihnen die Ansätze für eine fachkundige Kontrolle
und Überwachung der Geschäftsführung gezeigt.
Inhalte:
♦ gesellschaftsrechtliche Stellung des Aufsichtsrates als zentrales Kontroll- undÜberwachungsorgan
♦ (gesellschaftsrechtliche) Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates
♦ kommunalrechtliche Rechte und Pflichten der von der Gemeinde bestellten Aufsichtsratsmitglieder u. a.:
• Informationspflicht gem. § 71 Abs. 4 KV M-V
• Weisungsgebundenheit gem. § 71 Abs. 1 Satz 5 KV M-V
• Beratungsanspruch gem. § 75a KV M-V
♦ Entscheidungszuständigkeiten in der Kommune in Bezug auf Entscheidungen in Unternehmensorganen
♦ „Leitlinien guter Unternehmensführung“ als Maßstab der Aufsichtsratstätigkeit
♦ Zusammenarbeit mit der Beteiligungsverwaltung
♦ Wirtschaftsplan als Steuerungsinstrument des Aufsichtsrates
♦ Rolle des Aufsichtsrates bei der Abschlussprüfung
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