Kennziffer | 1124B080Q |
Zielgruppe | Beschäftigte von Gemeinden, Amtsverwaltungen, Städten und Kreisen; Mitglieder in Bau- und Planungsausschüssen der Gemeinden und Städte sowie interessierte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter; Beschäftigte von Architektur- und Planungsbüros, „Quereinsteiger“ |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 11.–13.11.2024
1. Tag 10.00-17.00 Uhr
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Günter Zuschlag
Kreisbaudirektor a.D. |
Teilnahmeentgelt | 431,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 14.10.2024 |
Seminarinhalte |
Das öffentliche Baurecht besteht aus vielen einzelnen Rechtsgebieten, die miteinander und untereinander verflochten sind. Sie sollen einen Überblick über das öffentliche Baurecht erhalten.
Der Referent wird Ihnen Grundlagen der einzelnen Themen vermitteln und dabei insbesondere die Verflechtungen zwischen Planungs- und Bauordnungsrecht aber auch im Verhältnis zum Fachplanungsrecht darstellen. Welche Rolle spielt hier die Gemeinde? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für die Gemeinde?
Hierbei steht neben der Information insbesondere der Praxisbezug im Vordergrund. Mit praktischen Beispielen wird die Thematik nachvollziehbar vermittelt.
Inhalte:
♦ Bauplanungsrecht: Bauleitplanung
• Rechtsquellen, Aufbau und Systematik des öffentlichen Baurechts
• Raumordnung und Landesplanung
• die städtebauliche Entwicklung und Gestaltung des Baugeschehens in der Gemeinde
• Aufgabe und Bedeutung von Bauleitplanung
• Arten der Bauleitpläne
• Inhalte von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen auch im Zusammenspiel mit der Baunutzungsverordnung
• das Bauleitplanverfahren
• Ablauf und Stellung der Gemeinde (Planungserfordernis, Planungshoheit, Abwägung)
• Sicherung der Bauleitplanung durch
≈ Zurückstellung von Baugesuchen
≈ Veränderungssperre
♦ Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Vorhaben
• Zielrichtung von Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
• Abgrenzung von öffentlichem und privatem Baurecht
• Ablauf Baugenehmigungsverfahren
• Begriff des Vorhabens
• Vorhaben in rechtskräftigen Bebauungsplänen
• vorgezogene Planreife
• Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des B-Planes
• Vorhaben im nicht überplanten Bebauungszusammenhang (Innenbereich)
• Vorhaben im Außenbereich, Innenbereichs- und Außenbereichssatzungen
• gemeindliches Einvernehmen
♦ Bauordnungsrecht: Landesbauordnung
• Inhalte, Aufbau und Zuständigkeiten
• die einzelnen Verfahren nach Landesbauordnung
• das Instrument des Vorbescheids
• Stellung der Gemeinde
• Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Bitte bringen Sie mit:Landesplanungsgesetz, BauGB, BauNVO, LBauO, Kommunalverfassung
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