Kennziffer | 1124F320 |
Zielgruppe | Führungs- und Fachkräfte kommunaler Körperschaften, die bei der gemeind-lichen Aufgabe der Erschließung von Baulandflächen mit dem Instrument städtebaulicher Verträge und seiner beitragsrechtlichen Bezüge befasst sind (z. B. in Bau-, Bauverwaltungs-, Tiefbau-, Rechts- und Rechnungsprüfungs-ämtern, Kämmereien, Rechtsaufsichtsbehörden sowie in Wasser- und Abwasserzweckverbänden) |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 14.11.2024
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Bernd Holz
seit über 25 Jahren zuständig für das kommunale Abgabenrecht in der Kommunalabteilung des Ministeriums für Inneres und Europa M-V,
Mitautor des Kommentars zum Kommunalabgabengesetz M-V |
Teilnahmeentgelt | 216,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 17.10.2024 |
Seminarinhalte |
Die Erschließung von Baulandflächen erfolgt überwiegend mit Hilfe städtebaulicher Verträge nach § 11 BauGB. Diese Erschließungsverträge werden im Seminar insbesondere mit ihren Bezügen zum Beitragsrecht nach BauGB und KAG M-V eingehend dargestellt.
Ausgehend von der Rechtsprechung insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts zu den Möglichkeiten städtebaulicher Verträge bei der Erschließung von Baulandflächen werden Unterschiede und Verknüpfungen zum Erschließungsbeitragsrecht aufgezeigt. Das Dreiecksverhältnis zwischen Gemeinde, Erschließungsträger und Grundstückskäufern wird analysiert.
Die als Bestandteile städtebaulicher Verträge möglichen Instrumente vertraglicher Vorfinanzierung durch Vorausleistungen und Ablösung mit ihrer engen Bindung an das Beitragsrecht werden erläutert. Besonderheiten der inneren und äußeren entwässerungstechnischen Erschließung in städtebaulichen Verträgen mit ihren Auswirkungen für die Gebühren und Beiträge nach dem KAG M-V werden unter Berücksichtigung der Rechtsprechung in M-V aufgezeigt.
Anhand von Fallbeispielen werden Probleme bei der Vertragsgestaltung, Kostentragung und Abrechnung vorgestellt und Lösungsansätze diskutiert.
Inhalte:
♦ Verträge zur Erschließung von Bauland
• Vertragsinstrumente zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen
• allgemeine Grundsätze
≈ Schriftform, notarielle Beurkundung
≈ Kopplungsverbot
≈ Gebot der Angemessenheit
≈ Die kommunale Eigengesellschaft als Erschließungsunternehmer
≈ Erschließungspflicht, Erschließungsangebot
• Beispiele, Gegenstand und Inhalt städtebaulicher Verträge
≈ Folgekostenvertrag für kommunale Einrichtungen, wie z. B. Kindergärten, Schulen, Sportanlagen, Friedhöfe
≈ (echter) Erschließungsvertrag
≈ Vorfinanzierungsvertrag (unechter Erschließungsvertrag)
≈ Einheimischenmodell
♦ beitragsrechtliche Aspekte dieser Verträge
• Insolvenz des Investors
≈ Bankbürgschaft zur Sicherung der Erschließungsleistungen
≈ Folgen der Zahlungsunfähigkeit des Erschließungsunternehmers
≈ Pflicht zur Erschließungsbeitragserhebung für gemeindliche „Rest-Erschließung“
• einzelne beitragsrechtliche Aspekte
≈ Angemessenheit der Kosten, insbesondere im Hinblick auf die Kostenübernahme für beitragsfähige und nicht beitragsfähige Anlagen bzw. Kosten:
⇒ der 10%ige gemeindliche Kostenanteil
⇒ die auf Fremdanliegergrundstücke entfallenden Kostenteile
⇒ die Herstellung selbständiger Geh- und Radwege
⇒ die Ausbaukosten an vorhandenen (Zubringer-)Straßen
⇒ die Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft
⇒ die Herstellung von Kinderspielplätzen, Grünanlagen, selbständigen Parkplätzen, Lärmschutzanlagen
≈ Der Vorfinanzierungsvertrag und seine enge Bindung an das Beitragsrecht
≈ Die Ablösungsvereinbarung in einem Grundstückskaufvertrag bzw. städtebaulichen
≈ Vertrag
• Besonderheiten bei leitungsgebundenen Einrichtungen
≈ Innere / äußere leitungsgebundene Erschließung
≈ Berücksichtigung der Kosten der inneren Erschließung in einer Beitrags- und Gebührenkalkulation
≈ Beitragserhebung / Ablösung für die äußere leitungsgebundene Erschließung
≈ Bindungswirkung von Verträgen beim Satzungserlass sowie bei der Gebühren- und Beitragserhebung
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