Kennziffer | 1124G090 |
Zielgruppe | Beschäftigte, die mit der zwangsweisen Durchsetzung von Verwaltungsakten beauftragt sind, insbesondere aus Ordnungsämtern, Bauordnungsämtern, Straßenverkehrsämtern, Veterinär- und Lebensmittelämtern, Gesundheitsämtern sowie Interessierte, die ihre Rechtskenntnisse auf diesem Gebiet vervollkommnen möchten |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 13.–14.11.2024 |
Referent/in | Herr Hans-Ulrich Seidel
ehemaliger Fachbereichsleiter Ordnung, Recht und Sicherheit einer Kreisverwaltung; |
Teilnahmeentgelt | 329,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 16.10.2024 |
Seminarinhalte |
Häufig stehen Mitarbeiter der Verwaltungen vor dem Problem, dass Bürger oder Firmen amtlich erteilten Anordnungen nicht nachkommen. Oft betrifft dies Verwaltungsakte der Ordnungs-, Umwelt-, Bauordnungs-, Straßenverkehrs-, Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelämter. Die amtlichen Anordnungen können ein bestimmtes Handeln der Adressaten bezwecken, aber auch ein Unterlassen einfordern bzw. die Duldung bestimmter behördlicher Maßnahmen.
Für die Fälle, in denen Bürger belastende Verwaltungsakte nicht freiwillig vollziehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Verwaltungsakt auch gegen den Willen des pflichtigen Bürgers durchzusetzen. Dies sind die Mittel des Verwaltungszwangs.
Im Seminar werden systematisch die Rechtsgrundlagen der Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen durch die Verwaltung vermittelt. Darauf aufbauend werden die Teilnehmer mit dem praktischen Handwerkszeug der Verwaltungsvollstreckung von Verwaltungsakten vertraut gemacht.
Inhalte:
♦ Verwaltungszwang und Grundsätze des Verwaltungshandelns
♦ Anwendungsbereiche behördlicher Zwangsmaßnahmen
♦ Zwangsmittel und die Voraussetzungen ihrer Anwendung
Zwangsgeld, Zwangshaft, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang
♦ Zuständige Behörde für Verwaltungszwang - unterschiedliche Fallgestaltung
♦ Vollstreckbarkeit des Ausgangsverwaltungsakts
insbesondere Anfechtung und Anordnung der sofortigen Vollziehung
♦ Verfahren des Verwaltungszwangs/Formvorschriften
♦ Kostenerhebung
♦ Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
♦ Möglichkeiten für Verwaltungszwang ohne Ausgangsverwaltungsakt
Bitte bringen Sie mit: VwVG
|
Download | Seminarangebot als PDF |