Kennziffer | 1124G380 |
Zielgruppe | Beschäftigte der Kommunalverwaltungen, die Kontrollen im Bereich der GewO nach § 33 c-i und § 60 a GewO durchführen, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter von Vergnügungssteuern, Genehmigungsbehörden |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 25.11.2024
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Prof. Karsten Proksch
Dipl.-Ing. (FH), Hochschulingenieur,
von der IHK zu Rostock öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Geldspielgeräten, ehrenamtlicher Richter am VG Greifswald
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Teilnahmeentgelt | 201,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 28.10.2024 |
Seminarinhalte |
Mit diesem Seminar wird eine effiziente Kontrolltätigkeit zur Umsetzung der §§ 33 c-i GewO unter Berücksichtigung der neuen Spielverordung, des Glücksspielstaatsvertrages, des Landesspielhallengesetzes, des Jugendschutzgesetzes und der VG-Steuersatzung vorgestellt.
Die Inhalte werden praxisnah an Fallbeispielen dargestellt, einschließlich der dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung liegt in der Vermittlung von
Grund- und Spezialwissen zur praxisnahen Kontrolle von Geldspielgeräten gem. §§ 33 c-i GewO
zur Vermeidung von Straftatbeständen und der Vorbereitung der Reduzierung von Automaten.
Inhalte:
♦ gesetzliche Grundlagen
• Glücksspielstaatsvertrag
• 33 c-i GewO nach Änderung vom 01.12.2012
• Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der §§ 33 c, d, i und 60 a Abs. 2
• Bestimmungen der neuen Spielverordnung (6. Verordnung)
• Spielhallengesetz des jeweiligen Bundeslandes
• VG-Steuer-Satzung der Kommune
♦ technische Grundlagen
• technische Richtlinien der alten und neuen SpVO/Vergleich
• nicht personenbezogene Spielercard
• Sperrlisten/Spielerschutz
• alte und neue Prüfplaketten
♦ verwaltungstechnische Erfassung und Aufarbeitung
• die VG-Steuer-Satzung
• die Kontrolle vor Ort
• die Datenauswertung
• der Kontrollbericht
♦ Fragen zu ausgesuchten Beispielen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Kontrollmöglichkeiten, Manipulationen, Sozialkonzept
♦ Besuch einer Spielhalle vor Ort
Bitte bringen Sie mit: Text Glücksspielstaatsvertrag, Landesspielhallengesetz
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