Kennziffer | 1124G4004 |
Zielgruppe | Beschäftigte, die als Kommunale Vollzugsbeamte bestellt sind oder bestellt werden sollen und sich ordnungsrechtliche Kenntnisse sowie Kenntnisse zur Anwendung unmittelbaren Zwangs aneignen wollen |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 05.–19.11.2024
05.11.2024 und Online-Seminar |
Referent/in | Herr Thomas Krummrey
Volljurist und freier Dozent für Polizei- und Ordnungsrecht |
Teilnahmeentgelt | 186,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 08.10.2024 |
Seminarinhalte |
Die von kommunalen Körperschaften bestellten Vollzugsbeamten müssen in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht für die auszuübende Tätigkeit geeignet sein. Die zu bestellenden Personen müssen dabei insbesondere die für ihr Aufgabengebiet maßgebenden Rechtsvorschriften beherrschen und die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Befugnisse nicht missbrauchen. Sie sollen mindestens über die Laufbahnbefähigung für den mittleren allgemeinen
Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Befähigung und mehrjährige Berufserfahrung in Funktionen des mittleren Dienstes verfügen. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn die auszuführende Tätigkeit den Einsatz unmittelbaren Zwanges nur in bestimmten, eng abgegrenzten Situationen erwarten lässt; in diesem Falle sind die zu bestellen Personen durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen intensiv mit den gesetzlichen Grundlagen über die Anwendung unmittelbaren Zwanges vertraut zu machen. (siehe Erlass des Innenministeriums vom 25.10.2002, AmtsBl. M-V S. 1451)
Es zeichnet sich ab, dass die Kommunen zukünftig bei der Bestellung von Vollzugsbeamten verstärkt von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen werden bzw. machen müssen.
Deshalb haben wir in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachreferenten auf diesem Gebiet sowie nach Abstimmung mit dem Innenministerium, dem Städte- und Gemeindetag M-V e.V. sowie dem Landkreistag M-V für diesen Personenkreis eine modulare Fortbildung konzipiert.
Wenn auch Sie „Quereinsteiger“ zur Vollzugsbeamtin bzw. zum Vollzugbeamten bestellen wollen oder bereits bestellt haben, dann nutzen Sie unsere Grundlagenschulung. Hier eignen sich Ihre Kolleginnen und Kollegen die Kenntnisse und Fähigkeiten an, die für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung unerlässlich sind. Neben der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen ist auch die Eigensicherung in Theorie und Praxis vorgesehen, um ihnen bei ihrer Tätigkeit im Außendienst mehr Sicherheit zu geben.
Sie können je nach Bedarf des Einzelnen die Module wählen.
Inhalte:
Modul 4 (2 Tage)
Ordnungswidrigkeitenrecht mit Abgrenzung zum Strafrecht
♦ Entstehung und Abgrenzung zum Strafrecht
♦ Begriffsdefinition
♦ das Ermittlungsverfahren
♦ das Ordnungswidrigkeitenverfahren
♦ der Bußgeldbescheid; Inhalt und Form
♦ Kostenentscheidung
♦ Entschädigung
♦ Vollstreckung von Geldbußen
Referent: Herr Thomas Krummrey
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wichtige Hinweise |
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