Kennziffer | 1124K110 |
Zielgruppe | Beschäftigte, die Satzungen erstellen und anwenden; interessierte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger |
Veranstaltungsort | Schwerin |
Termin | 05.11.2024 09.00 - 15.00 Uhr |
Referent/in | Herr Klaus-Michael Glaser
Referent des Städte- und Gemeindetages M-V und ehem. Kreiswahlleiter
des Landkreises Ludwigslust-Parchim,
Autor des Kommentars zum Landes- und Kommunalwahlgesetz
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Teilnahmeentgelt | 180,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 08.10.2024 |
Seminarinhalte |
Mit dem Erlass von Satzungen nutzen Sie ein wichtiges Instrument der kommunalen Selbstverwaltung. Sie setzen damit Ortsrecht für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlich fest.
Dabei sind aber übergeordnete Gesetze, Verordnungen und nicht zuletzt die umfangreiche Rechtsprechung zum Thema zu beachten. Beschränkt wird das Satzungsrecht auch von rechtsstaatlichen und verfassungsrechtlichen Geboten und Verboten, beispielsweise vom Gebot der hinreichenden Bestimmtheit, dem Verbot der Willkür und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
Der Referent ist durch seine Tätigkeit beim Städte- und Gemeindetag M-V e. V. fast täglich mit diesem Rechtsgebiet befasst. Profitieren Sie davon und nutzen Sie die Gelegenheit, sich aus erster Hand zu informieren!
Inhalte:
♦ Bedeutung der kommunalen Satzungshoheit
♦ Unterscheidung eigener/übertragener Wirkungskreis
♦ Verfahren in der Gemeindevertretung, Kalkulation
♦ Verfahren gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde (Genehmigung/Anzeige)
♦ Hauptsatzungsänderungen und deren Anzeigeverfahren
♦ Verfahren bei der Ausfertigung und Bekanntmachung (insbesondere Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung)
♦ Bestandteile einer Satzung
♦ Inhalte von Satzungen
♦ Rückwirkung von Satzungen
♦ Beispiele und Hinweise auf Rechtsprechung
♦ Rechtsprechung zur Internet-Bekanntmachung
Bitte bringen Sie mit:Kommunalverfassung, Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung |
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