Kennziffer | 1124K230 |
Zielgruppe | Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung, die personenbezogene Daten verarbeiten sowie behördliche Datenschutzbeauftragte |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 20.11.2024
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Thomas Ahrens Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit M-V |
Teilnahmeentgelt | 150,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 23.10.2024 |
Seminarinhalte |
Ziel des Seminars ist, Teilnehmende zu befähigen, Anfragen nach den Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) zu bearbeiten.
Insbesondere datenschutzrechtliche Fragen als auch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse stellen auskunftspflichtige Stellen häufig vor Herausforderungen.
Das Seminar liefert den Teilnehmenden hierzu das entsprechende Handwerkszeug.
Inhalte:
♦ Grundlagen und Strukturen der Informationsfreiheit
♦ Grundlagen des Informationsfreiheitsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
♦ das Verhältnis des IFG M-V zu anderen Informationszugangsrechten
♦ Ausnahmen des Informationszugangsanspruchs:
• Schutz von besonderen öffentlichen Belangen
• Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses
• Schutz personenbezogener Daten
• Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder
• Geschäftsgeheimnissen
♦ Beteiligung Dritter am Verfahren
♦ Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Informationszugangsanträgen
♦ Kosten (Gebühren und Auslagen)
♦ Stellung und Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit
Bitte bringen Sie mit: Informationsfreiheitsgesetzes M-V (IFG M-V), Informationskostenverordnung M-V (IFGKostVO M-V), jeweilige Verwaltungsgebührensatzung (sofern darin Gebührentatbestände zur Gewährung eines Informationszugangsanspruchs enthalten sind)
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