Kennziffer | 1124P220 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Haupt- und Personalverwaltungen bzw. aus dem Organisationsbereich, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Schwerbehindertenvertreter/innen, Personalrats- bzw. Betriebsratsmitglieder u.a. |
Veranstaltungsort | - |
Termin | 18.11.2024 Online-Seminar |
Referent/in | Herr Dr. Stefan Werum
Unternehmensberater; Geschäftsführer und Inhaber STEFAN WERUM Consulting |
Teilnahmeentgelt | 183,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 21.10.2024 |
Seminarinhalte |
Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist seit 2005 ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für Beschäftigte vorgesehen, die innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen erkrankt sind.
Während die Bestimmungen im Gesetz relativ offengehalten sind, hat die Rechtsprechung in den letzten 15 Jahren mehrere Entscheidungsrahmen gesetzt. Aber auch Rechtsprechungen – z.B. zum Datenschutz – wurden mehrfach revidiert und die unterschiedlichen Rechtsansprüche von Betroffenen und Arbeitgebern immer wieder thematisiert.
In der Veranstaltung wird die Rechtsprechung zu grundlegenden und aktuellen Fragen zur Einführung und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) vorgestellt. Es werden Hinweise auf deren Auswirkung auf die konkrete Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gegeben.
Inhalte:
♦ grundlegende und aktuelle Rechtsprechung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX
♦ Auswirkung der Rechtsprechung auf die Durchführung von BEM:
• Regelungen zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit
• Führung von „BEM-Akten“
• BEM als besonders „geschützte Situation“?
• Beteiligung und Information der Interessenvertretung
• zwingende Maßnahmen zum BEM („Pseudo-BEM)
• Risiken der Schadensersatzleistung beim Unterlassen von BEM
• Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung leidensgerechter Arbeitsplätze
• amtsärztliche Untersuchungen im BEM-Verfahren
• BEM als Wirksamkeitsvoraussetzung von Kündigungen?
Hinweise:
Mit der Anmeldung erwerben Sie eine Nutzerlizenz. Sollten weitere Personen die Online-Präsentation ansehen wollen, benötigen diese weitere Lizenzen. Das Online-Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Sie brauchen eine Internetverbindung und einen Computer möglichst mit Mikrofon und Kamera oder alternativ ein Notebook. Es muss keine Software (App) installiert werden. Drei Tage vor dem Online-Seminar erhalten Sie per Mail einen Teilnahmelink zugeschickt. Klicken Sie bitte ca. 30 Minuten vor Beginn darauf. Damit erhalten Sie einen Zugang zum Online-Seminarraum und die Veranstaltung wird bald beginnen. Von diesem Zeitpunkt an können Sie bereits mit dem Dozenten kommunizieren. Aufgrund möglicher Interessenskollisionen sind Teilnehmer aus privaten Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen und Organisationen sowie Einzelpersonen von diesem Seminar ausgeschlossen, deren Zweck oder Aufgabe die Beratung oder Durchführung eigener Schulungsmaßnahmen zum Thema und dgl. ist.
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