Kennziffer | 1124S040 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohngeldbehörden und Aufsichtsbehörden sowie sonstig Interessierte, z. Bsp. Bedienstete von Softwareentwicklungsfirm |
Veranstaltungsort | Stralsund |
Termin | 11.–12.11.2024
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Frau Tanja Stiller Rechtsanwältin sowie Consultant bei www.baetzconsultingug.de |
Teilnahmeentgelt | 350,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 14.10.2024 |
Seminarinhalte |
Die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem WoGG ist anspruchsvoll. Der Bewilligungsbescheid ist ein Verwaltungsakt. Das Recht des WoGG gehört zum Besonderen Verwaltungsrecht. Mit dem die Leistungen bescheidenden Verwaltungsakt endet jedoch nicht die Sachbearbeitung. Während des Bewilligungszeitraumes treten Änderungen ein, auch solche, die Einfluss auf bereits erbrachte Leistungen haben. Sie werden durch Bekanntgabe oder durch Datenabgleich bzw. Zufälle bekannt.
Innerhalb dieses Seminars werden die Grundlagen vermittelt, um in Situationen, in denen Änderungen zu Überzahlungen führten, rechtskonform zu handeln. Diese rechtskonformen Handlungen reichen von der vorläufigen Zahlungseinstellung, über die Aufhebung bzw. Rücknahme von Bewilligungsbescheiden und die Rückforderung von Überzahlungen bis hin zur erfolgreichen Durchsetzung von Forderungen an sogenannte „Überzahlte“.
Dieses Seminar vergrößert das Fachwissen und erleichtert rechtssicheres Handeln.
Inhalte:
♦ Methodik des Sozialverwaltungsverfahrens
• Ermessen
• effektives Handeln sowie Rechts- und Tatfragen
♦ Erkennen der Situation zur Notwendigkeit einer Neufeststellung
• Mitteilungen und Weiterleistungsantrag
• automatisierter Datenabgleich
♦ Erstmaßnahmen zur Sicherung der öffentlichen Mittel
• Vorläufige Zahlungseinstellung
♦ Sachverhaltsaufklärung
• amtliche Ermittlungen
• Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
• Durchsetzung Auskunftspflicht
• Folgen fehlender Mitwirkung
• Amtshilfe
♦ Anspruchsverlust
• Aufhebung / Rücknahme von Verwaltungsakten nach §§ 45ff SGB X
• Neuentscheidung von Amts wegen nach § 27 Abs. 2 WoGG
• Unwirksamkeit nach § 28 Abs. 1 und 3 WoGG
• Aufhebung nach § 28 Abs. 2 WoGG
♦ Rückforderung überzahlten Wohngeldes
• Rückforderung nach § 50 Abs. 1 SGB X
• Rückforderung nach § 50 Abs. 2 SGB X
♦ Durchsetzung von Forderungen
• Aufrechnung und Verrechnung
• gesamtschuldnerische Haftung
• haushaltsrechtliche Zahlungserleichterungen
♦ Praxisreflexionen
Bitte bringen Sie mit: aktuelle Texte WoGG, WoGV, bundesministerielle Richtlinien, landesrechtliche Normen, VwGO, VerwVerfG (ggf. Landesrecht), Auszüge aus dem SGB I und SGB II.
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