Kennziffer | 0125G4001 |
Zielgruppe | Beschäftigte, die als Kommunale Vollzugsbeamte bestellt sind oder bestellt werden sollen und sich ordnungsrechtliche Kenntnisse sowie Kenntnisse zur Anwendung unmittelbaren Zwangs aneignen wollen |
Veranstaltungsort | Rostock |
Termin | 27.–28.01.2025
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Jürgen Sprank oder Herr Matthias Zepuntke
Jürgen Sprank
Bürgermeister Gemeinde Dummerstorf
Polizeihauptkommissar; Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Polizei
Matthias Zepuntke
Polizeioberkommissar; Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Polizei |
Teilnahmeentgelt | 294,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 03.01.2025 |
Seminarinhalte |
Die von kommunalen Körperschaften bestellten Vollzugsbeamten müssen in persönlicher, gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht für die auszuübende Tätigkeit geeignet sein. Die zu bestellenden Personen müssen dabei insbesondere die für ihr Aufgabengebiet maßgebenden Rechtsvorschriften beherrschen und die Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Befugnisse nicht missbrauchen. Sie sollen mindestens über die Laufbahnbefähigung für den mittleren allgemeinen
Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Befähigung und mehrjährige Berufserfahrung in Funktionen des mittleren Dienstes verfügen. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn die auszuführende Tätigkeit den Einsatz unmittelbaren Zwanges nur in bestimmten, eng abgegrenzten Situationen erwarten lässt; in diesem Falle sind die zu bestellen Personen durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen intensiv mit den gesetzlichen Grundlagen über die Anwendung unmittelbaren Zwanges vertraut zu machen. (siehe Erlass des Innenministeriums vom 25.10.2002, AmtsBl. M-V S. 1451)
Es zeichnet sich ab, dass die Kommunen zukünftig bei der Bestellung von Vollzugsbeamten verstärkt von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen werden bzw. machen müssen.
Deshalb haben wir in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachreferenten auf diesem Gebiet sowie nach Abstimmung mit dem Innenministerium, dem Städte- und Gemeindetag M-V e.V. sowie dem Landkreistag M-V für diesen Personenkreis eine modulare Fortbildung konzipiert.
Wenn auch Sie „Quereinsteiger“ zur Vollzugsbeamtin bzw. zum Vollzugbeamten bestellen wollen oder bereits bestellt haben, dann nutzen Sie unsere Grundlagenschulung. Hier eignen sich Ihre Kolleginnen und Kollegen die Kenntnisse und Fähigkeiten an, die für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung unerlässlich sind. Neben der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen ist auch die Eigensicherung in Theorie und Praxis vorgesehen, um ihnen bei ihrer Tätigkeit im Außendienst mehr Sicherheit zu geben.
Sie können je nach Bedarf des Einzelnen die Module wählen.
Inhalte:
Modul 1 (2 Tage)
Einführung in das Recht, Rechtsgrundlagen und Verfahrensrecht
♦ Darstellung der Rechtsordnung, Fachtermini
♦ Darstellung der Grundzüge des Verwaltungs- und Verfahrensrechts
Allgemeines Polizeirecht
♦ Handlungsformen der Verwaltung (hoheitliche / fiskalische Tätigkeit) und Grundsätze des Verwaltungshandelns
• Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
• Gleichbehandlungsgrundsatz
• Verhältnismäßigkeit
• Ermessen
♦ Verwaltungsverfahren
• Beginn des Verfahrens
• Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
• Fristen
• Bekanntgabe
• Wirksamkeit
• Verwaltungsakt
• förmliche und formlose Rechtsbehelfe
♦ Begriffsbestimmungen, Gefahrengrade, Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
♦ örtliche und sachliche Zuständigkeit; Abgrenzung: Ordnungsdienst / Polizei
♦ Verantwortlichkeit: Verhaltens-, Zustands- und Nichtstörer
Referent: Herr Jürgen Sprank oder Herr Matthias Zepuntke
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wichtige Hinweise |
Hinweis auf weitere Seminare zum modularen Kurs „Grundlagenschulung für kommunale Vollzugsbeamte in M-V“ Kennziffer 0525G4003 – Modul 3 in Rostock, Termine 05. – 06.05.2025, 07. – 08.05.2025 Kennziffer 1125G4004 – Modul 4 in Rostock, Termin 11.11. & 18.11.2025 |
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