Seminarangebot:
Kalkulation der Benutzungs- und Verwaltungsgebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Umsatzsteuer nach § 2b UStG wird berücksichtigt)

Kennziffer 0425F290
Zielgruppe Beschäftigte von Kommunalverwaltungen und Friedhöfen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Friedhofs-Gebührenberechnung und des damit verbundenen Gebühren- und Friedhofsrechtes aneignen wollen
Veranstaltungsort Güstrow
Termin 29.–30.04.2025
Referent/in Herr Benjamin Wagner

logoInstitut für Public Management am Institut für Prozessoptimierung und Informationstechnologien GmbH

Teilnahmeentgelt 338,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 01.04.2024
Seminarinhalte
Öffentliche Friedhöfe stellen kulturelle Einrichtungen dar, welche die Ehrung der Toten und die Pflege des Andenkens ermöglichen. Die Pflege von Friedhöfen verursacht, wie alle kommunalen Leistungen, teils jedoch Kosten im erheblichen Maße. Diese werden im Idealfall den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt.
 
In diesem Seminar erlernen Sie die Kalkulation Ihrer Friedhofsgebühren unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und dem in ihrem Bundesland geltenden Friedhofs- bzw. Bestattungsgesetz. Es werden außerdem bundeslandspezifische Gerichtsurteile berücksichtigt und praktische Hinweise gegeben, so dass die Teilnehmenden nach
dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
 
Inhalte:
 
Benutzungs- und Verwaltungsgebühren nach KAG
Friedhofs- und Bestattungsgesetz
Kostenerfassung, -umlage und -berechnung
Kostenprognose durch Preisanstiege
Umgang mit geplanten Investitionen
Ermittlung von (Flächen-)Überkapazitäten
Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
alternative Kalkulation nach dem „Kölner Modell“ (gerichtsfest)
Übungen zur Kalkulation von Friedhofsgebühren inkl. Netto- und Bruttogebühren
 
Bitte bringen Sie mit: Taschenrechner
Download Seminarangebot als PDF

 

Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0425F290
Thema: Kalkulation der Benutzungs- und Verwaltungsgebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Umsatzsteuer nach § 2b UStG wird berücksichtigt)
Termin: 29.–30.04.2025
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