Kennziffer | 0425F290 |
Zielgruppe | Beschäftigte von Kommunalverwaltungen und Friedhöfen, die sich anwendungsfähige Grundkenntnisse der Friedhofs-Gebührenberechnung und des damit verbundenen Gebühren- und Friedhofsrechtes aneignen wollen |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 29.–30.04.2025 |
Referent/in | Herr Benjamin Wagner
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Teilnahmeentgelt | 338,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 01.04.2024 |
Seminarinhalte |
Öffentliche Friedhöfe stellen kulturelle Einrichtungen dar, welche die Ehrung der Toten und die Pflege des Andenkens ermöglichen. Die Pflege von Friedhöfen verursacht, wie alle kommunalen Leistungen, teils jedoch Kosten im erheblichen Maße. Diese werden im Idealfall den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt.
In diesem Seminar erlernen Sie die Kalkulation Ihrer Friedhofsgebühren unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und dem in ihrem Bundesland geltenden Friedhofs- bzw. Bestattungsgesetz. Es werden außerdem bundeslandspezifische Gerichtsurteile berücksichtigt und praktische Hinweise gegeben, so dass die Teilnehmenden nach
dem Seminar eine nachvollziehbare und in sich konsistente Kalkulation aufstellen können.
Inhalte:
♦ Benutzungs- und Verwaltungsgebühren nach KAG
♦ Friedhofs- und Bestattungsgesetz
♦ Kostenerfassung, -umlage und -berechnung
♦ Kostenprognose durch Preisanstiege
♦ Umgang mit geplanten Investitionen
♦ Ermittlung von (Flächen-)Überkapazitäten
♦ Überleitung von der Kalkulation in die Satzung
♦ alternative Kalkulation nach dem „Kölner Modell“ (gerichtsfest)
♦ Übungen zur Kalkulation von Friedhofsgebühren inkl. Netto- und Bruttogebühren
Bitte bringen Sie mit: Taschenrechner |
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