Seminarangebot:
Die Abnahme der Vermögensauskunft im Behördenverfahren

Kennziffer 0425F380
Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Kasse und Vollstreckung
Veranstaltungsort Greifswald
Termin 08.04.2025

Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar.

Referent/in Herr Prof. Rainer Goldbach
Dipl.-Rpfl. (FH), Professor für Immobiliar- und Mobiliarvollstreckungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin
Teilnahmeentgelt 262,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 11.03.2025
Seminarinhalte
Durch das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung“ wurde sowohl im Zivilprozessrecht als auch in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen sowie der Abgabenordnung eine grundlegende Neuerung bei der Vermögensauskunft umgesetzt. Die Änderungen in den jeweiligen Gesetzen wirken sich unmittelbar auf die Tätigkeit in der täglichen Praxis einer Stadt- oder Gemeindekasse oder der Vollstreckungsbehörde aus.
 
Im Verwaltungszwangsverfahren sind grundsätzlich die Vollstreckungsbehörden mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die erforderlichen Voraussetzungen wurden in speziellen Regelungen zusammengefasst.
 
In dem Seminar werden sowohl die geänderten Verfahrensabläufe geschildert, als auch der praktische Nutzen der Vermögensauskunft für die Gemeinden und Vollstreckungsbehörden erörtert.
 
So wird auch die Frage diskutiert, ob die Vermögensauskunft eine Sachpfändung entbehrlich macht.
 
Außerdem werden die im Verfahren erforderlichen Arbeitsschritte detailliert besprochen und aufgezeigt, welche anderen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung genutzt werden können.
 
Inhalte:
 
die Vermögensauskunft nach ZPO und VwVG
das Verfahren der Vermögensauskunft und der praktische Nutzen
das Vermögensverzeichnis
erforderliche Angaben des Schuldners
Verhaftung des Schuldners
Eintragung ins zentrale Schuldnerverzeichnis
der Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft an den Gerichtsvollzieher
Einholung von Drittauskünften
andere Möglichkeiten der Informationsbeschaffung
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Anmeldung zum Seminar

Seminardaten
Kenziffer: 0425F380
Thema: Die Abnahme der Vermögensauskunft im Behördenverfahren
Termin: 08.04.2025
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