Kennziffer | 0425F380 |
Zielgruppe | Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Kasse und Vollstreckung |
Veranstaltungsort | Greifswald |
Termin | 08.04.2025
Das Seminar findet statt – es sind noch Plätze verfügbar. |
Referent/in | Herr Prof. Rainer Goldbach
Dipl.-Rpfl. (FH), Professor für Immobiliar- und Mobiliarvollstreckungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin |
Teilnahmeentgelt | 262,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 11.03.2025 |
Seminarinhalte |
Durch das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung“ wurde sowohl im Zivilprozessrecht als auch in den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen sowie der Abgabenordnung eine grundlegende Neuerung bei der Vermögensauskunft umgesetzt. Die Änderungen in den jeweiligen Gesetzen wirken sich unmittelbar auf die Tätigkeit in der täglichen Praxis einer Stadt- oder Gemeindekasse oder der Vollstreckungsbehörde aus.
Im Verwaltungszwangsverfahren sind grundsätzlich die Vollstreckungsbehörden mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. Die erforderlichen Voraussetzungen wurden in speziellen Regelungen zusammengefasst.
In dem Seminar werden sowohl die geänderten Verfahrensabläufe geschildert, als auch der praktische Nutzen der Vermögensauskunft für die Gemeinden und Vollstreckungsbehörden erörtert.
So wird auch die Frage diskutiert, ob die Vermögensauskunft eine Sachpfändung entbehrlich macht.
Außerdem werden die im Verfahren erforderlichen Arbeitsschritte detailliert besprochen und aufgezeigt, welche anderen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung genutzt werden können.
Inhalte:
♦ die Vermögensauskunft nach ZPO und VwVG
♦ das Verfahren der Vermögensauskunft und der praktische Nutzen
♦ das Vermögensverzeichnis
♦ erforderliche Angaben des Schuldners
♦ Verhaftung des Schuldners
♦ Eintragung ins zentrale Schuldnerverzeichnis
♦ der Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft an den Gerichtsvollzieher
♦ Einholung von Drittauskünften
♦ andere Möglichkeiten der Informationsbeschaffung
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