Seminarangebot:
Veranstaltungssicherheit

Kennziffer 0425G160
Zielgruppe Beschäftigte von Ordnungsbehörden, die für die Genehmigung von Veranstaltungen zuständig sind
Veranstaltungsort Greifswald
Termin 03.04.2025

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Referent/in Herr Christoph Balzer
Ehem. Ordnungsamtsleiter, Dozent, Berater, Fachbuchautor, Fachlicher Leiter Bundeskongress Kommunale Ordnung und Kommunale Verkehrssicherheit des Behörden Spiegels
Teilnahmeentgelt 223,00 € pro Person
Fälligkeit nach Rechnungslegung
Anmeldeschluss 06.03.2025
Seminarinhalte
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Genehmigungsgrundlagen von Veranstaltungen. Der Referent zeigt Kriterien für ein professionelles Sicherheitskonzept und ein optimales Verfahren auf, erläutert die Aufgaben der Ordnungsbehörde im Vorfeld, bei der Durchführung und im Anschluss von Veranstaltungen.
 
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können vom Veranstalter vorgelegte Sicherheitskonzepte beurteilen, daraus Auflagen für ihre Veranstaltungsgenehmigung ableiten und die dazugehörenden Rechtsgrundlagen anwenden.
 
Inhalte:
 
Aufgaben der Ordnungsbehörde
   • Aufgabenzuweisung
   • Rechtsgrundlagen für die Genehmigung
   • Zusammenarbeit mit anderen Behörden
   • Genehmigungen
   • Haftung
Veranstaltungsformen und –arten
   • Abgrenzung Veranstaltung/Versammlung
   • Veranstaltungen in Räumen/im Freien
Zentrales Beurteilungselement – Sicherheitskonzept
   • Wann und wer muss ein Sicherheitskonzept vorlegen
   • Inhalte eines Sicherheitskonzeptes
   • Beurteilungskriterien für die Ordnungsbehörde
Verfahren
   • Veranstaltungsanmeldungen vollständig
   • Kooperationsgespräche
   • Genehmigung und Begleitung der Veranstaltung
   • Evaluationsgespräch
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