Kennziffer | 0425G160 |
Zielgruppe | Beschäftigte von Ordnungsbehörden, die für die Genehmigung von Veranstaltungen zuständig sind |
Veranstaltungsort | Greifswald |
Termin | 03.04.2025
Eine Anmeldung für dieses Seminar ist leider nicht mehr möglich! |
Referent/in | Herr Christoph Balzer
Ehem. Ordnungsamtsleiter, Dozent, Berater, Fachbuchautor, Fachlicher Leiter Bundeskongress Kommunale Ordnung und Kommunale Verkehrssicherheit des Behörden Spiegels
|
Teilnahmeentgelt | 223,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 06.03.2025 |
Seminarinhalte |
In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Genehmigungsgrundlagen von Veranstaltungen. Der Referent zeigt Kriterien für ein professionelles Sicherheitskonzept und ein optimales Verfahren auf, erläutert die Aufgaben der Ordnungsbehörde im Vorfeld, bei der Durchführung und im Anschluss von Veranstaltungen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können vom Veranstalter vorgelegte Sicherheitskonzepte beurteilen, daraus Auflagen für ihre Veranstaltungsgenehmigung ableiten und die dazugehörenden Rechtsgrundlagen anwenden.
Inhalte:
♦ Aufgaben der Ordnungsbehörde
• Aufgabenzuweisung
• Rechtsgrundlagen für die Genehmigung
• Zusammenarbeit mit anderen Behörden
• Genehmigungen
• Haftung
♦ Veranstaltungsformen und –arten
• Abgrenzung Veranstaltung/Versammlung
• Veranstaltungen in Räumen/im Freien
♦ Zentrales Beurteilungselement – Sicherheitskonzept
• Wann und wer muss ein Sicherheitskonzept vorlegen
• Inhalte eines Sicherheitskonzeptes
• Beurteilungskriterien für die Ordnungsbehörde
♦ Verfahren
• Veranstaltungsanmeldungen vollständig
• Kooperationsgespräche
• Genehmigung und Begleitung der Veranstaltung
• Evaluationsgespräch
|
Download | Seminarangebot als PDF |