Kennziffer | 0923F100 |
Zielgruppe | Beschäftigte, die bereits längere Zeit mit zuwendungsrechtlichen Angelegenheiten befasst sind, an dem Grundlagenseminar teilgenommen haben bzw. über gleichwertige Kenntnisse verfügen |
Veranstaltungsort | Greifswald |
Termin | 25.–26.09.2023 |
Referent/in | Herr Eckhard Riege Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V |
Teilnahmeentgelt | 263,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 28.08.2023 |
Seminarinhalte |
In diesem Seminar vertiefen Sie Ihre Kenntnisse im Zuwendungsrecht.
Sie besprechen und lösen gemeinsam Fallbeispiele der Teilnehmer aus der eigenen Förderpraxis in Ausrichtung an der Rechtsprechung.
Ziel ist die Befähigung, auch in komplexeren zuwendungsrechtlichen Sachverhalten die Übersicht zu behalten und zu ermessengerechten, rechtssicheren und zweck- und sachorientierten Entscheidungen zu gelangen.
Gern können Sie Ihre Probleme und Fälle aus der Praxis bereits bis 4 Wochen vor dem Workshop beim Studieninstitut einreichen.
Inhalte:
♦ Grundsätze des formellen Haushaltsrechts in Abgrenzung zum materiellen Zuwendungsrecht
♦ Grundlagen auf Basis der Rechtsprechung
♦ Funktion von Förderrichtlinien
♦ Zuwendungspraxis
♦ Ermessen und Ermessenbindung
♦ Gleichbehandlung und Vertrauensschutz
♦ Zuwendungsgewährung (endgültige und vorläufige Bescheide, Verträge)
♦ Nebenbestimmungen (VV zur LHO)
♦ Aufhebung, Rückforderung und Verzinsung (VwVfG)
♦ Jahresfrist und Verjährung
♦ Fehlerquellen
Bitte bringen Sie mit: VwVfG MV, VV zu § 44 LHO
Hinweis auf weitere Seminare zum Thema „Zuwendungsrecht“ |
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