Kennziffer | 0524G040 |
Zielgruppe | Beschäftigte im Innendienst der Ordnungsbehörden, die sich mit den Grundzügen des Ordnungswidrigkeitenrechts vertraut machen oder ihr Wissen auffrischen wollen; Beschäftigte im Außendienst, die den Ablauf des Bußgeldverfahrens und das gerichtliche Verfahren im Anschluss an die eigentliche Überwachungstätigkeit kennen lernen möchten |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 28.05.2024 |
Referent/in | Herr Ralf Straßmann Diplom-Verwaltungswirt, Referent des Stadtrats der Stadt Herten |
Teilnahmeentgelt | 216,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 30.04.2024 |
Seminarinhalte |
In diesem Seminar vermittelt Ihnen der Dozent grundlegende Kenntnisse zur rechtlichen Beurteilung von Bußgeldverfahren „von der Verwarnung bis zur Erzwingungshaft“. So können
Sie Einwände im Rahmen eines Verwaltungs- und Bußgeldverfahrens sicher beurteilen.
Der Sonderfall der Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters bei Halt- und Parkverstößen wird ebenso erläutert wie der Umgang mit unbelehrbaren Parksündern.
Dieses Seminar bietet auch Zeit, Erfahrungen auszutauschen.
Inhalte:
♦ Ermächtigungsgrundlage für die örtliche Ordnungsbehörde
♦ Bußgeldkatalogverordnung
♦ Grundzüge des Ordnungswidrigkeitenrechts, z. B.
• Rechtfertigender Notstand
• Anhörung
• Bußgeldbescheid
• Einspruch
• Verjährung
• Kosten-/Auslagen
♦ Kostentragungspflicht des Halters eines Fahrzeugs nach § 25a Straßenverkehrsgesetz
♦ Ablauf und Besonderheiten eines Bußgeldverfahrens
Bitte bringen Sie mit: Unterlagen sind nicht erforderlich. Wenn Sie mögen, können Sie gern Fälle aus der Praxis mitbringen.
Hinweis auf weitere Seminare zum Thema „Ruhenden Straßenverkehr überwachen“ |
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