Kennziffer | 0924S030 |
Zielgruppe | NEUE Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wohngeldstellen / Wohnungsämtern / Fachaufsichtsbehörden, aber auch solche Beschäftigte, die ihre Fachkompetenzen aktualisieren möchten |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 09.–11.09.2024 |
Referent/in | Frau Tanja Stiller Rechtsanwältin sowie Consultant bei www.baetzconsultingug.de |
Teilnahmeentgelt | 464,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 12.08.2024 |
Seminarinhalte |
Heute erhalten rund 2 Millionen Haushalte Wohngeld. Der durchschnittliche Wohngeldbetrag liegt bei monatlich 370 Euro. Das Wohngeldrecht ist anspruchsvoll und es ist sehr differenziert ausgestaltet. Die dauerhafte Heizkostenkomponente trägt der Entwicklung der rasant angestiegenen und ansteigenden Kosten für die Heizenergie Rechnung.
Ein von den Verwaltungen gewünschtes, effektives und effizientes Arbeiten von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann nur dann gelingen, wenn das aktuelle Recht fundiert theoriegestützt, dennoch praxisnah, erlernt wird. Die Wohngeldstellen/Wohnungsämter benötigen nicht nur genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch fachkompetente, damit handlungsfähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Inhalte:
♦ Antragsannahme
♦ Antragsbearbeitung
♦ Wohngeldberechtigung
♦ Haushaltsmitglieder
♦ Ausschluss vom Wohngeld
♦ Mieten
♦ Gesamteinkommen, Jahreseinkommen und deren Ermittlung
♦ Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherung
♦ Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhalt
♦ Bescheide erteilen
♦ Bescheide aufheben
♦ Rückforderung von Überzahlungen
♦ Haushaltsmitglieder:
• Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft sowie die gesetzliche Vermutung
und Widerlegung dieser gesetzlichen Vermutung
♦ Einkommen:
• Änderung Jahreseinkommen wegen steuerrechtlicher / sonstiger Regelungen
♦ Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs:
• missbräuchliche Inanspruchnahme, Vermögen als Versagungsgrund
♦ Ausschluss vom Wohngeld, Wechsel in das Wohngeld
♦ Bewilligungszeitraum und dessen Festsetzung
• Minderung von Leistungen sowie Aufhebung von Bescheiden und die
Rückforderung von Überzahlungen: Praktisches Vorgehen
♦ Änderungen der Verhältnisse nach Antragstellung und vor der Bekanntgabe
von Bescheiden
♦ gesamtschuldnerische Haftung
♦ Einzelfragen zu den einschlägigen Wohngeld-Verwaltungsvorschriften
Mitzubringende Arbeitsmittel:
Aktuelle Texte WoGG, WoGV, bundesministerielle Richtlinien, landesrechtliche
Normen, VwGO, VerwVerfG (ggf. Landesrecht), Auszüge aus dem SGB I und SGB II
Es wird die folgende Literatur empfohlen, falls vorhanden, bitte mitbringen:
Wohngeld (aktuellste Fassung) - Wohngeldgesetz - Wohngeldverordnung -
Allgemeine Verwaltungsvorschriften mit dem Heizkostenzuschussgesetz – Verlag
Hubert Wingen – www.wingenverlag.de |
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