Kennziffer | 0223S130 |
Zielgruppe | Neue Beschäftigte von Wohngeldstellen / Wohnungsämtern / Fachaufsichtsbehörden |
Veranstaltungsort | Güstrow |
Termin | 20.–22.02.2023 |
Referent/in | Frau Tanja Stiller Rechtsanwältin sowie Consultant bei www.baetzconsultingug.de |
Teilnahmeentgelt | 460,00 € pro Person Fälligkeit nach Rechnungslegung |
Anmeldeschluss | 23.01.2023 |
Seminarinhalte |
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Rund 2 Millionen Haushalte können danach Wohngeld bekommen. Rund 1,4 Millionen Haushalte haben erstmals oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld. Der durchschnittliche Wohngeldbetrag ist mit der Wohngeldreform 2023 gegenüber bisherigem Recht verdoppelt worden. Er liegt bei monatlich 370 Euro. Damit können aber auch viel mehr Menschen als bislang Wohngeld erhalten, insbesondere sind dies Menschen,
die bislang auf andere Transferleistungssysteme, wie das ALG II (jetzt Bürgergeld) oder die Sozialhilfe angewiesen waren. Im NEUEN Wohngeldrecht ist Vieles neu und anders geregelt, nicht zuletzt ist die dauerhafte Heizkostenkomponente hinzugetreten.
Das effektive und effiziente Arbeiten im Fachgebiet Wohngeld kann deshalb nur dann gelingen, wenn das grundlegend reformierte Recht zügig erlernt wird. Es werden bei den Wohngeldstellen nicht zuletzt mehr Mitarbeiter benötigt, welche das neue Recht fachkompetent umsetzen können.
Inhalte:
♦ Antragsannahme
♦ Antragsbearbeitung
♦ Wohngeldberechtigung
♦ Haushaltsmitglieder
♦ Ausschluss vom Wohngeld
♦ Mieten
♦ Gesamteinkommen, Jahreseinkommen und deren Ermittlung
♦ Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherung
♦ Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhalt
♦ Bescheide erteilen
♦ Bescheide aufheben
♦ Rückforderung von Überzahlungen
♦ Haushaltsmitglieder:
• Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft sowie die gesetzliche Vermutung
und Widerlegung dieser gesetzlichen Vermutung
♦ Einkommen:
• Änderung Jahreseinkommen wegen steuerrechtlicher / sonstiger Regelungen
♦ Nichtbestehen des Wohngeldanspruchs:
• missbräuchliche Inanspruchnahme, Vermögen als Versagungsgrund
♦ Ausschluss vom Wohngeld, Wechsel in das Wohngeld
♦ Bewilligungszeitraum und dessen Festsetzung
• Minderung von Leistungen sowie Aufhebung von Bescheiden und die
Rückforderung von Überzahlungen: Praktisches Vorgehen
♦ Änderungen der Verhältnisse nach Antragstellung und vor der Bekanntgabe
von Bescheiden
♦ gesamtschuldnerische Haftung
♦ Einzelfragen zu den einschlägigen Wohngeld-Verwaltungsvorschriften
Mitzubringende Arbeitsmittel:
Aktuelle Texte WoGG, WoGV, bundesministerielle Richtlinien, landesrechtliche
Normen, VwGO, VerwVerfG (ggf. Landesrecht), Auszüge aus dem SGB I und SGB II
Es wird die folgende Literatur empfohlen, falls vorhanden, bitte mitbringen:
Wohngeld (aktuellste Fassung) - Wohngeldgesetz - Wohngeldverordnung -
Allgemeine Verwaltungsvorschriften mit dem Heizkostenzuschussgesetz – Verlag
Hubert Wingen – www.wingenverlag.de
Hinweis auf weitere Seminare zum Thema „NEU in der Wohngeldstelle / in dem Wohnungsamt Einarbeitung in das zum 01.01.2023 grundlegend reformierte Wohngeldrecht - Crashkurs“ Kennziffer 0323S131 in Stralsund, Termin 20. – 22.03.2023 Kennziffer 0423S132 in Schwerin, Termin 17. – 19.04.2023
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